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Branchenwissen

Prüffristen und Kontrollfristen – Backgewerbe

 

Schäden an Maschinen, Geräten und Anlagen können zu Störungen, Betriebsunterbrechungen und Unfällen führen. Deshalb müssen die in Ihrem Unternehmen eingesetzten Maschinen, Geräte und Anlagen regelmäßig kontrolliert und gegebenenfalls geprüft werden. Vor der Verwendung muss zum Beispiel durch Sichtkontrolle festgestellt werden: Sind die nötigen Sicherheitseinrichtungen vorhanden? Funktionieren alle Sicherheitseinrichtungen? Zusätzlich zu diesen Kontrollen müssen Sie in Ihrem Betrieb für wiederkehrende Prüfungen in angemessenen Zeitabständen sorgen.

Wie, von wem und in welchen Abständen das geschehen soll, finden Sie in den untenstehenden Tabellen unten. Darin stehen wiederkehrende Fristen für ausgewählte Prüfgegenstände. Einzuhalten sind immer die festgelegten maximalen Prüffristen aus Vorschriften. Nicht rechtsverbindliche Prüffristen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.

GUT ZU WISSEN

Einzuhalten sind immer die festgelegten maximalen Prüffristen aus Vorschriften. Nicht rechtsverbindliche Prüffristen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.

Die Ergebnisse der Prüfungen sind zu dokumentieren und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.

Zusätzlich sind die vom Hersteller vorgegebenen Hinweise in der Betriebsanleitung sowie Prüf- und Wartungsintervalle zu beachten.

GESAMTÜBERBLICK PRÜF- UND KONTROLLFRISTEN ZUM DOWNLOAD

Der Gesamtübersicht der Prüf- und Kontrollfristen als PDF zum Download oder nachfolgend online.

*Bewährte/empfohlene Prüf-, Kontrollfristen; tatsächliche Frist ist durch Gefährdungsbeurteilung festzulegen

 

Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS):

Prüfstelle, die von der zuständigen Landesbehörde für bestimmte Aufgabenbereiche benannt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekanntgemacht wurde

 

Sachkundiger:

Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem jeweiligen Gebiet hat, mit dem einschlägigen Vorschriften- und Regelwerk vertraut ist und den sicheren Zustand des zu prüfenden Gegenstands (zum Beispiel Maschine, Gerät, Anlage) beurteilen kann

 

Fachkundiger:

Fachkundige zur Wartung von Feuerlöschern sind insbesondere Sachkundige gemäß DIN 14406-4 „Tragbare Feuerlöscher – Teil 4: Instandhaltung“

 

Zur Prüfung befähigte Person (zPbP):

Vom Unternehmer festgelegte Person, die durch ihre entsprechende Berufsausbildung, ihre ausreichende Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung des zu prüfenden Gegenstands (zum Beispiel Maschine, Gerät, Anlage) verfügt

 

Betreiber, unterwiesene Beschäftigte:

Betreiber, der über die erforderlichen Kenntnisse zur sicheren Verwendung des zu kontrollierenden Gegenstands verfügt; Beschäftigte, welche angemessen und ausreichend unterwiesen wurden, sodass diese in der Lage sind, die Kontrollen vor und während der Arbeit durchzuführen und dabei Mängel zu erkennen

 

Hinweis:

Je nach Rechtsquelle kann es abweichende Definitionen geben. Die vorliegenden Übersichten sind nicht abschließend.

WasKontrolle durchKontrollfrist
Was
Lüftungshauben, Aerosolabscheider
Kontrolle durch
Betreiber, unterwiesene Beschäftigte, Fachunternehmen
Kontrollfrist
arbeitstäglich kontrollieren, bei Bedarf reinigen
Was
Lüftungsdecken
Kontrolle durch
Betreiber, unterwiesene Beschäftigte, Fachunternehmen
Kontrollfrist
monatlich kontrollieren, bei Bedarf reinigen
Was
Einrichtungen der Abluftanlage (z. B. Leitungen, Ventilator, Verriegelung UV-Anlage)
Kontrolle durch
Betreiber, unterwiesene Beschäftigte, Fachunternehmen
Kontrollfrist
halbjährliche Kontrolle, bei Bedarf reinigen

 

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN

WasPrüfung durchPrüffristKontrolle durchKontrollfrist
Was
Brandmeldeanlagen
Prüfung durch
zPbP (Sachkundiger)
Prüffrist
jährlich*
Kontrolle durch
 
Kontrollfrist
 
Was
Feuerlöschanlagen (ortsfest)
Prüfung durch
zPbP (Sachkundiger)
Prüffrist
jährlich*
Kontrolle durch
 
Kontrollfrist
 
Was
Feuerlöscher
Prüfung durch
zPbP (Sachkundiger)
Prüffrist
alle 2 Jahre
Kontrolle durch
 
Kontrollfrist
 
Was
Brandschutztüren (Feststellanlagen)
Prüfung durch
zPbP (Sachkundiger)
Prüffrist
jährlich*
Kontrolle durch
Betreiber, unterwiesene Beschäftigte
Kontrollfrist
monatlich
Was
Sicherheitsbeleuchtung
Prüfung durch
zPbP
Prüffrist
jährlich*
Kontrolle durch
 
Kontrollfrist
 

 

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN

WasPrüfung durchPrüffristKontrolle durchKontrollfrist
Was
Ortsveränderliche Betriebsmittel
Prüfung durch
zPbP (Elektrofachkraft)
Prüffrist
Richtwert alle 6 Monate*
Kontrolle durch
 
Kontrollfrist
 
Was
Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel
Prüfung durch
zPbP (Elektrofachkraft)
Prüffrist
alle 4 Jahre*
Kontrolle durch
 
Kontrollfrist
 
Was
Fehlerstromschutzschalter nicht stationäre Anlagen
Prüfung durch
 
Prüffrist
 
Kontrolle durch
Betreiber, unterwiesene Beschäftigte
Kontrollfrist
arbeitstäglich
Was
Fehlerstromschutzschalter stationäre Anlagen
Prüfung durch
 
Prüffrist
 
Kontrolle durch
Betreiber, unterwiesene Beschäftigte
Kontrollfrist
6 Monate

 

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN

WasPrüfung durchPrüffristenKontrolle durchKontrollfristen
Was
Leitungen und Leitungsverbindungen, Absperreinrichtungen, Druckregler
Prüfung durch
Vertragsinstallations- oder Wartungsunternehmen
Prüffristen
12 Jahre
Kontrolle durch
 
Kontrollfristen
 
Was
Gesamte Anlage („Hausschau“)
Prüfung durch
 
Prüffristen
 
Kontrolle durch
Betreiber, unterwiesene Beschäftigte
Kontrollfristen
jährlich
Was
Flammenüberwachung der Gasgeräte (Zündsicherung)
Prüfung durch
 
Prüffristen
 
Kontrolle durch
Betreiber, unterwiesene Beschäftigte, zPbP
Kontrollfristen
jährlich

 

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN

WasPrüfung durchPrüffrist
Was
Einfache Ex-Anlagen (Mehlsiloanlagen, Räucherkammern)
Prüfung durch
zPbP, ZÜS
Prüffrist

• technische Prüfung alle 3 Jahre

• Prüfung auf Explosionssicherheit alle 6 Jahre

Was
Ex-Anlagen
Prüfung durch
zPbP, ZÜS
Prüffrist
• technische Prüfung alle 3 Jahre
Was
 
Prüfung durch
zPbP mit besonderen Kenntnissen im Ex-Schutz oder ZÜS
Prüffrist
• Prüfung auf Explosionssicherheit alle 6 Jahre

 

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN

WasPrüfung durchPrüffristKontrolle durchKontrollfrist
Was
Ortsfeste Anlagen wie zum Beispiel stationäre Anlage mit Herd
Prüfung durch
zPbP
Prüffrist
alle 4 Jahre
Kontrolle durch
 
Kontrollfrist
 
Was
Ortsveränderliche Anlagen wie zum Beispiel Heizstrahler, Flämmanlage
Prüfung durch
zPbP
Prüffrist
alle 2 Jahre
Kontrolle durch
 
Kontrollfrist
 
 
Was
Mit Gasgeräten in Räumen unter Erdgleiche
Prüfung durch
zPbP
Prüffrist
jährlich
Kontrolle durch
 
Kontrollfrist
 
 
Was
Flüssiggasanlagen in oder an Fahrzeugen
Prüfung durch
zPbP
Prüffrist
alle 2 Jahre
Kontrolle durch
 
Kontrollfrist
 
 
Was
Dichtheitskontrolle der Anschlussverbindungen mittels Lecksuchspray
Prüfung durch
 
Prüffrist
 
Kontrolle durch
Betreiber, unterwiesene Beschäftigte
Kontrollfrist
nach jedem Flaschenwechsel bzw. -anschluss, vor Inbetriebnahme der Anlage
 
 
 
Was
Flammenüberwachung der Gasgeräte (Zündsicherung)
Prüfung durch
 
Prüffrist
 
Kontrolle durch
Betreiber, unterwiesene Beschäftigte, zPbP
Kontrollfrist
jährlich
 
Was
Flüssiggasanlage auf Maschinen und Geräten des Bauwesens, z. B. Abflammgerät beim Schlachten
Prüfung durch
zPbP
Prüffrist
jährlich
Kontrolle durch
 
Kontrollfrist
 
 
Was
Flüssiggasbetriebene Räucheranlage
Prüfung durch
zPbP
Prüffrist
jährlich
Kontrolle durch
 
Kontrollfrist
 
 

 

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN

WasKontrolle durchKontrollfrist
Was
Temperaturregler und -begrenzer
Kontrolle durch
Betreiber, unterwiesene Beschäftigte
Kontrollfrist
arbeitstägliche Sichtkontrolle auf Beschädigung und ordnungsgemäße Befestigung

 

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN

WasPrüfung durchPrüffristKontrolle durchKontrollfrist
Was
Leitern
Prüfung durch
zPbP
Prüffrist
jährlich*
Kontrolle durch
Benutzer/Benutzerinnen
Kontrollfrist
vor Verwendung
Was
Tritte
Prüfung durch
zPbP
Prüffrist
jährlich*
Kontrolle durch
Benutzer/Benutzerinnen
Kontrollfrist
vor Verwendung
Was
Podeste
Prüfung durch
zPbP
Prüffrist
jährlich*
Kontrolle durch
Benutzer/Benutzerinnen
Kontrollfrist
vor Verwendung
Was
fahrbare Arbeitsbühne („Rollgerüst“)
Prüfung durch
zPbP
Prüffrist
jährlich*
Kontrolle durch
Betreiber, unterwiesene Beschäftigte
Kontrollfrist
nach Aufbau

 

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN

WasPrüfung durchPrüffrist
Was
Hochdruckreiniger
Prüfung durch
zPbP
Prüffrist
jährlich*
Was
Hebebühnen
Prüfung durch
zPbP
Prüffrist
jährlich*
Was
Kälteanlagen
Prüfung durch
zPbP
Prüffrist
jährlich*
Was
Thermoölbacköfen
Prüfung durch
Herstellerfirma oder zPbP
Prüffrist
jährlich (Wärmeübertragungssystem sowie weitere Verwendbarkeit des Thermoöl
Was
Türen und Tore (kraftbetätigt)
Prüfung durch
zPbP
Prüffrist
jährlich*

 

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN

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