Schäden an Maschinen, Geräten und Anlagen können zu Störungen, Betriebsunterbrechungen und Unfällen führen. Deshalb müssen die in Ihrem Unternehmen eingesetzten Maschinen, Geräte und Anlagen regelmäßig kontrolliert und gegebenenfalls geprüft werden. Vor der Verwendung muss zum Beispiel durch Sichtkontrolle festgestellt werden: Sind die nötigen Sicherheitseinrichtungen vorhanden? Funktionieren alle Sicherheitseinrichtungen? Zusätzlich zu diesen Kontrollen müssen Sie in Ihrem Betrieb für wiederkehrende Prüfungen in angemessenen Zeitabständen sorgen.
Wie, von wem und in welchen Abständen das geschehen soll, finden Sie in den untenstehenden Tabellen unten. Darin stehen wiederkehrende Fristen für ausgewählte Prüfgegenstände. Einzuhalten sind immer die festgelegten maximalen Prüffristen aus Vorschriften. Nicht rechtsverbindliche Prüffristen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.
GUT ZU WISSEN
Einzuhalten sind immer die festgelegten maximalen Prüffristen aus Vorschriften. Nicht rechtsverbindliche Prüffristen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.
Die Ergebnisse der Prüfungen sind zu dokumentieren und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.
Zusätzlich sind die vom Hersteller vorgegebenen Hinweise in der Betriebsanleitung sowie Prüf- und Wartungsintervalle zu beachten.
GESAMTÜBERBLICK PRÜF- UND KONTROLLFRISTEN ZUM DOWNLOAD
Der Gesamtübersicht der Prüf- und Kontrollfristen als PDF zum Download oder nachfolgend online.
*Bewährte/empfohlene Prüf-, Kontrollfristen; tatsächliche Frist ist durch Gefährdungsbeurteilung festzulegen
Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS):
Prüfstelle, die von der zuständigen Landesbehörde für bestimmte Aufgabenbereiche benannt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekanntgemacht wurde
Sachkundiger:
Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem jeweiligen Gebiet hat, mit dem einschlägigen Vorschriften- und Regelwerk vertraut ist und den sicheren Zustand des zu prüfenden Gegenstands (zum Beispiel Maschine, Gerät, Anlage) beurteilen kann
Fachkundiger:
Fachkundige zur Wartung von Feuerlöschern sind insbesondere Sachkundige gemäß DIN 14406-4 „Tragbare Feuerlöscher – Teil 4: Instandhaltung“
Zur Prüfung befähigte Person (zPbP):
Vom Unternehmer festgelegte Person, die durch ihre entsprechende Berufsausbildung, ihre ausreichende Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung des zu prüfenden Gegenstands (zum Beispiel Maschine, Gerät, Anlage) verfügt
Betreiber, unterwiesene Beschäftigte:
Betreiber, der über die erforderlichen Kenntnisse zur sicheren Verwendung des zu kontrollierenden Gegenstands verfügt; Beschäftigte, welche angemessen und ausreichend unterwiesen wurden, sodass diese in der Lage sind, die Kontrollen vor und während der Arbeit durchzuführen und dabei Mängel zu erkennen
Hinweis:
Je nach Rechtsquelle kann es abweichende Definitionen geben. Die vorliegenden Übersichten sind nicht abschließend.
Was | Kontrolle durch | Kontrollfrist |
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Was Lüftungshauben, Aerosolabscheider | Kontrolle durch Betreiber, unterwiesene Beschäftigte, Fachunternehmen | Kontrollfrist arbeitstäglich kontrollieren, bei Bedarf reinigen |
Was Lüftungsdecken | Kontrolle durch Betreiber, unterwiesene Beschäftigte, Fachunternehmen | Kontrollfrist monatlich kontrollieren, bei Bedarf reinigen |
Was Einrichtungen der Abluftanlage (z. B. Leitungen, Ventilator, Verriegelung UV-Anlage) | Kontrolle durch Betreiber, unterwiesene Beschäftigte, Fachunternehmen | Kontrollfrist halbjährliche Kontrolle, bei Bedarf reinigen |
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Was | Prüfung durch | Prüffrist | Kontrolle durch | Kontrollfrist |
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Was Brandmeldeanlagen | Prüfung durch zPbP (Sachkundiger) | Prüffrist jährlich* | Kontrolle durch | Kontrollfrist |
Was Feuerlöschanlagen (ortsfest) | Prüfung durch zPbP (Sachkundiger) | Prüffrist jährlich* | Kontrolle durch | Kontrollfrist |
Was Feuerlöscher | Prüfung durch zPbP (Sachkundiger) | Prüffrist alle 2 Jahre | Kontrolle durch | Kontrollfrist |
Was Brandschutztüren (Feststellanlagen) | Prüfung durch zPbP (Sachkundiger) | Prüffrist jährlich* | Kontrolle durch Betreiber, unterwiesene Beschäftigte | Kontrollfrist monatlich |
Was Sicherheitsbeleuchtung | Prüfung durch zPbP | Prüffrist jährlich* | Kontrolle durch | Kontrollfrist |
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Was | Prüfung durch | Prüffrist | Kontrolle durch | Kontrollfrist |
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Was Ortsveränderliche Betriebsmittel | Prüfung durch zPbP (Elektrofachkraft) | Prüffrist Richtwert alle 6 Monate* | Kontrolle durch | Kontrollfrist |
Was Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | Prüfung durch zPbP (Elektrofachkraft) | Prüffrist alle 4 Jahre* | Kontrolle durch | Kontrollfrist |
Was Fehlerstromschutzschalter nicht stationäre Anlagen | Prüfung durch | Prüffrist | Kontrolle durch Betreiber, unterwiesene Beschäftigte | Kontrollfrist arbeitstäglich |
Was Fehlerstromschutzschalter stationäre Anlagen | Prüfung durch | Prüffrist | Kontrolle durch Betreiber, unterwiesene Beschäftigte | Kontrollfrist 6 Monate |
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Was | Prüfung durch | Prüffristen | Kontrolle durch | Kontrollfristen |
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Was Leitungen und Leitungsverbindungen, Absperreinrichtungen, Druckregler | Prüfung durch Vertragsinstallations- oder Wartungsunternehmen | Prüffristen 12 Jahre | Kontrolle durch | Kontrollfristen |
Was Gesamte Anlage („Hausschau“) | Prüfung durch | Prüffristen | Kontrolle durch Betreiber, unterwiesene Beschäftigte | Kontrollfristen jährlich |
Was Flammenüberwachung der Gasgeräte (Zündsicherung) | Prüfung durch | Prüffristen | Kontrolle durch Betreiber, unterwiesene Beschäftigte, zPbP | Kontrollfristen jährlich |
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Was | Prüfung durch | Prüffrist |
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Was Einfache Ex-Anlagen (Mehlsiloanlagen, Räucherkammern) | Prüfung durch zPbP, ZÜS | Prüffrist • technische Prüfung alle 3 Jahre • Prüfung auf Explosionssicherheit alle 6 Jahre |
Was Ex-Anlagen | Prüfung durch zPbP, ZÜS | Prüffrist • technische Prüfung alle 3 Jahre |
Was | Prüfung durch zPbP mit besonderen Kenntnissen im Ex-Schutz oder ZÜS | Prüffrist • Prüfung auf Explosionssicherheit alle 6 Jahre |
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
ASI 8.52 Leitfaden „Explosionsschutzdokument für handwerkliche und kleine Backbetriebe“
Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Explosionsschutzverordnung)
TRBS 1201 Teil 1 Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
TRGS 720 Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines
TRGS 721 Gefährliche explosionsartige Gemische – Beurteilung der Explosionsgefährdung
TRGS 722 Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische
TRGS 724 Gefährliche explosionsfähige Gemische – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes
Was | Prüfung durch | Prüffrist |
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Was Pkw, Transporter, Lkw | Prüfung durch zPbP | Prüffrist jährlich auf betriebssicheren Zustand* |
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Was | Prüfung durch | Prüffrist |
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Was Alle Flurförderzeuge inklusive Anbaugeräte | Prüfung durch zPbP | Prüffrist jährlich* |
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Was | Prüfung durch | Prüffrist | Kontrolle durch | Kontrollfrist | |||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Was Ortsfeste Anlagen wie zum Beispiel stationäre Anlage mit Herd | Prüfung durch zPbP | Prüffrist alle 4 Jahre | Kontrolle durch | Kontrollfrist | |||
Was Ortsveränderliche Anlagen wie zum Beispiel Heizstrahler, Flämmanlage | Prüfung durch zPbP | Prüffrist alle 2 Jahre | Kontrolle durch | Kontrollfrist | |||
Was Mit Gasgeräten in Räumen unter Erdgleiche | Prüfung durch zPbP | Prüffrist jährlich | Kontrolle durch | Kontrollfrist | |||
Was Flüssiggasanlagen in oder an Fahrzeugen | Prüfung durch zPbP | Prüffrist alle 2 Jahre | Kontrolle durch | Kontrollfrist | |||
Was Dichtheitskontrolle der Anschlussverbindungen mittels Lecksuchspray | Prüfung durch | Prüffrist | Kontrolle durch Betreiber, unterwiesene Beschäftigte | Kontrollfrist nach jedem Flaschenwechsel bzw. -anschluss, vor Inbetriebnahme der Anlage | |||
Was Flammenüberwachung der Gasgeräte (Zündsicherung) | Prüfung durch | Prüffrist | Kontrolle durch Betreiber, unterwiesene Beschäftigte, zPbP | Kontrollfrist jährlich | |||
Was Flüssiggasanlage auf Maschinen und Geräten des Bauwesens, z. B. Abflammgerät beim Schlachten | Prüfung durch zPbP | Prüffrist jährlich | Kontrolle durch | Kontrollfrist | |||
Was Flüssiggasbetriebene Räucheranlage | Prüfung durch zPbP | Prüffrist jährlich | Kontrolle durch | Kontrollfrist |
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Was | Kontrolle durch | Kontrollfrist |
---|---|---|
Was Temperaturregler und -begrenzer | Kontrolle durch Betreiber, unterwiesene Beschäftigte | Kontrollfrist arbeitstägliche Sichtkontrolle auf Beschädigung und ordnungsgemäße Befestigung |
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Was | Prüfung durch | Prüffrist |
---|---|---|
Was Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel | Prüfung durch zPbP | Prüffrist jährlich |
Was Winden, Hub- und Zuggerät | Prüfung durch zPbP | Prüffrist jährlich |
Was Hebezeuge, Kettenzüge | Prüfung durch zPbP | Prüffrist jährlich |
Was Krane | Prüfung durch zPbP, teilweise auch Prüfsachverständiger | Prüffrist unterschiedlich, je nach Kranart |
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
DGUV-Grundsatz Prüfbuch Schlacht- und Fleischtransportbahnen und deren Lastaufnahmeeinrichtungen
DGUV-Grundsatz 308-008 Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen
DGUV-Grundsatz 309-003 Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern
DGUV-Grundsatz 309-007 Prüfbuch für Winden, Hub- und Zuggeräte
FBNG-010 Steuerung für Hub- und Kippeinrichtungen von Bottichen in handwerklichen Backbetrieben
Was | Prüfung durch | Prüffrist | Kontrolle durch | Kontrollfrist |
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Was Leitern | Prüfung durch zPbP | Prüffrist jährlich* | Kontrolle durch Benutzer/Benutzerinnen | Kontrollfrist vor Verwendung |
Was Tritte | Prüfung durch zPbP | Prüffrist jährlich* | Kontrolle durch Benutzer/Benutzerinnen | Kontrollfrist vor Verwendung |
Was Podeste | Prüfung durch zPbP | Prüffrist jährlich* | Kontrolle durch Benutzer/Benutzerinnen | Kontrollfrist vor Verwendung |
Was fahrbare Arbeitsbühne („Rollgerüst“) | Prüfung durch zPbP | Prüffrist jährlich* | Kontrolle durch Betreiber, unterwiesene Beschäftigte | Kontrollfrist nach Aufbau |
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Was | Prüfung durch | Prüffrist | Kontrolle durch | Kontrollfrist |
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Was Sicherheitseinrichtungen an Maschinen und Geräten | Prüfung durch zPbP | Prüffrist jährlich* oder nach Herstellervorgabe | Kontrolle durch Betreiber, unterwiesene Beschäftigte | Kontrollfrist arbeitstäglich |
Was Müllpressen | Prüfung durch zPbP | Prüffrist jährlich* | Kontrolle durch | Kontrollfrist |
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Was | Prüfung durch | Prüffrist |
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Was Hochdruckreiniger | Prüfung durch zPbP | Prüffrist jährlich* |
Was Hebebühnen | Prüfung durch zPbP | Prüffrist jährlich* |
Was Kälteanlagen | Prüfung durch zPbP | Prüffrist jährlich* |
Was Thermoölbacköfen | Prüfung durch Herstellerfirma oder zPbP | Prüffrist jährlich (Wärmeübertragungssystem sowie weitere Verwendbarkeit des Thermoöl |
Was Türen und Tore (kraftbetätigt) | Prüfung durch zPbP | Prüffrist jährlich* |
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN