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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung
Hand mit Schutzhandschuh und Putzlappen

Branchenwissen

Position der BGN zum Tragen von Schutzhandschuhen

Hautschutz/Hautbelastung 

Zwei Männer machen einen Faustschlag eine Hand hat ein blauen Latexhandschuh an und einer nicht

Gefährdungen der Haut sind nicht an bestimmte Tätigkeiten oder Berufe gebunden. Voraussetzung ist immer eine sorgfältige Ermittlung der Hautgefährdungen mit einer Risikobewertung und Ableitung von Schutzmaßnahmen.

Positionen der BGN zum Tragen von Schutzhandschuhen

 

Keine Schutzhandschuhe und keine Hygienehandschuhe

  • Beim Verkauf trockener Backwaren oder
  • an Frischetheken, wo Hilfsmittel eingesetzt werden können, die ein direktes Anfassen der Ware vermeiden helfen, z. B. Greifzangen, Gabeln, Papierunterlagen

müssen keine Schutzhandschuhe oder Hygienehandschuhe getragen werden.

Umgang mit Lebensmitteln

Grundsätzlich können z. B. folgende Lebensmittel hautbelastend sein: Fleisch, Fisch, Obst, Gemüse, Gewürze, Marinaden. Schutzhandschuhe zum Schutz vor Verletzungen können auch angezeigt sein beim Umgang mit z.B. Knochen oder Knochensplittern und Fischschuppen sowie Stechschutz- und Schnittschutzhandschuhe bei Arbeiten mit Messern. Werden Handschuhe aus Produktschutzgründen getragen, so ist das Risiko einer Hautgefährdung gegenüber den Hygienevorteilen sorgfältig abzuwägen.

Kontakt

0621 4456-3635

Gesundheitsschutz Mannheim

gs_praevention_mannheim@bgn.de gs_praevention_mannheim@bgn.de