Positionen der BGN zum Tragen von Schutzhandschuhen
- Handschuhe als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) (weiterführender Link)
- Handschuhe zum Produktschutz (weiterführender Link)
- Mehr Hygiene durch Handschuhe? (weiterführender Link)
Keine Schutzhandschuhe und keine Hygienehandschuhe
- Beim Verkauf trockener Backwaren oder
- an Frischetheken, wo Hilfsmittel eingesetzt werden können, die ein direktes Anfassen der Ware vermeiden helfen, z. B. Greifzangen, Gabeln, Papierunterlagen
müssen keine Schutzhandschuhe oder Hygienehandschuhe getragen werden.
Umgang mit Lebensmitteln
Beim Umgang mit Lebensmitteln müssen Schutzhandschuhe getragen werden, wenn alle anderen vorrangigen arbeitstechnischen und organisatorischen Maßnahmen, die zu einer Reduktion der Hautgefährdung führen können, ausgeschöpft sind.
Die Handschuhe sind nur während der unmittelbar hautgefährdenden Tätigkeit zu tragen und die individuelle Empfindlichkeit ist zu berücksichtigen.
Grundsätzlich können z. B. folgende Lebensmittel hautbelastend sein: Fleisch, Fisch, Obst, Gemüse, Gewürze, Marinaden. Schutzhandschuhe zum Schutz vor Verletzungen können auch angezeigt sein beim Umgang mit z.B. Knochen oder Knochensplittern und Fischschuppen sowie Stechschutz- und Schnittschutzhandschuhe bei Arbeiten mit Messern. Werden Handschuhe aus Produktschutzgründen getragen, so ist das Risiko einer Hautgefährdung gegenüber den Hygienevorteilen sorgfältig abzuwägen.