Absturzunfälle machen zwar nur vier Prozent aller Arbeitsunfälle in BGN-Mitgliedsbetrieben aus, aber die Unfallfolgen sind oft schwer. Besonders gefährdet sind Personen, die Montage- und Instandhaltungsarbeiten durchführen, und das Reinigungspersonal.
Zwei Drittel dieser Absturzunfälle sind Abstürze von Leitern. Dabei gehören Abstürze von Stehleitern zu den folgenschwersten Unfällen. Die meisten Abstürze von Leitern gehen auf organisatorische Defizite und falsches Verhalten zurück.
Generell gilt der Grundsatz, dass für Arbeiten an hoch gelegenen Stellen das sicherste, wirtschaftlich angemessene Arbeitsmittel einzusetzen ist. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ist deshalb vor Beginn der Tätigkeiten zu klären, ob es Hilfsmittel gibt, die den Leitereinsatz überflüssig machen. Ist dies nicht der Fall, so ist festzuhalten, welches Arbeitsmittel oder Arbeitsverfahren sich zur sicheren Durchführung der Tätigkeiten eignet.
Wer Unfälle mit Leitern vermeiden will, muss wissen, wie man Leitern richtig benutzt. Wichtige Voraussetzung für den sicheren Umgang mit Leitern im Betrieb: Die Beschäftigten sind unterwiesen.
Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten regelmäßig – mindestens einmal jährlich, Jugendliche mindestens zweimal jährlich – in der sicheren Handhabung von Leitern. Dabei erläutern Sie mögliche Gefährdungen und sicheres Verhalten.
Praxistipps
Nutzen Sie die Betriebsanweisung für Anlegeleitern und die Betriebsanweisung für Stehleitern. Darin ist alles, was Ihre Beschäftigten wissen müssen, zusammengefasst.
Dokumentieren Sie jede Unterweisung. Nutzen Sie hierfür das beschreibbare Formular „Unterweisungsdokumentation“.
Mehr Infos zum Thema Unterweisung.
Beschädigte Leitern können Ursache von Absturzunfällen sein. Um zu verhindern, dass schadhafte Leitern weiter verwendet werden, müssen alle Leitern und Tritte wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.
Die Prüfung führt eine zur Prüfung befähigte Person durch. Empfohlen wird die jährliche Prüfung. Eine TRBS 1203 zur Prüfung befähigte Person, Absatz 4.2 und Anhang 2, ist jemand, der durch seine Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung des Arbeitsmittels verfügt.
Darüber hinaus sollte man eine Leiter vor jeder Benutzung einer Sichtkontrolle unterziehen und schauen, ob sie intakt ist. Eine beschädigte Leiter sofort aus dem Verkehr ziehen.
Praxistipp
Gut zu wissen
Die BGN vergibt Prämienpunkte an Unternehmen, die die regelmäßige Prüfung der Leitern und Tritte kontrolliert und systematisch durchführen. Dazu werden zunächst alle Leitern gekennzeichnet und in einem Verzeichnis (Kataster) erfasst. Auch die festgelegten Zeitabstände für die Prüfungen werden ebenfalls im Leitern-Kataster dokumentiert.
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) kommt speziell in Betrieben der Nahrungsmittelherstellung und Getränkeindustrie nicht täglich zum Einsatz, sondern nur gelegentlich oder selten. Auch für den seltenen Einsatz sollte man sie mit Sorgfalt auswählen und gekonnt benutzen können. Denn im Ernstfall muss sie funktionieren. Nur dann kann sie einen oft tödlichen Sturz in die Tiefe verhindern.
Grundsätzlich aber gilt: Erst wenn alle anderen Möglichkeiten der Absturzsicherung, wie Geländer,Fallschutznetze, teleskopierbare Arbeitsmittel oder Fernwartungs- und Fernüberwachungseinrichtungen nach vernünftigen Maßstäben nicht einsetzbar sind, darf auf PSAgA zurückgegriffen werden.
In der Lebensmittelherstellung und Getränkeindustrie gibt es z. B. diese Anwendungssituationen für PSAgA:
Befahren von Silos, Behältern und engen Räumen
Wartungs- und Reparaturarbeiten auf hohen Maschinen, Anlagen und Dächern
Störungsbeseitigung in Hochregallagern
Reinigungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten auf fahrbaren Hubarbeitsbühnen
Arbeiten auf Silofahrzeugen
Mitarbeiter, die Höhenarbeit mit PSAgA nutzen, müssen
körperlich und geistig fit sein
entsprechend ausgebildet sein
mit einer geeigneten, funktionsfähigen Ausrüstung für die beauftragte Arbeit ausgestattet sein
Wurden sie nach DGUV Grundsatz 312-001 unterwiesen, kann der Vorgesetzte davon ausgehen, dass sie mit der zur Verfügung gestellten Ausrüstung ausreichend sicher umgehend können.
Neben Unkenntnis sind oft eine ungeeignete Ausrüstung oder die falsche Anwendung der Ausrüstung wesentliche Ursachen für Absturzunfälle.
Um physische Ursachen für einen Absturz auszuschließen, sollten Mitarbeiter, die ein Auffangsystem benutzen, regelmäßig zur arbeitsmedizinischen Vorsorge für das Arbeiten mit Absturzgefahr gehen (DGUV Grundsatz G 41). Anders kann auch die verantwortliche Führungskraft ihrer Fürsorgeverantwortung gegenüber den Beschäftigten schwierig nachkommen.
Ziel dieser arbeitsmedizinischen Vorsorge ist es, rechtzeitig eventuell auftretende Kreislaufdysregulationen, Störungen des Gleichgewichts, Wahrnehmungsdefizite oder andere Gefährdungen zu erkennen.
Welche PSAgA-Ausrüstung benötigt wird, bestimmt die Art der Höhenarbeit. Dabei hat jede Ausrüstung ihre spezifischen Anwendungsanforderungen, die unbedingt eingehalten werden müssen.
Zwei Beispiele, bei denen es zu schwerwiegenden Folgen kommen kann:
Textile Ausrüstungen wie Seile, Anschlagschlingen oder Bandfalldämpfer werden wesentlich länger verwendet, als es die Bedienungsleitung des Herstellers zulässt.
Es werden Auffangsysteme benutzt, die einen größeren Freiraum unter dem Benutzer erfordern, als tatsächlich vorhanden ist.
Gefährdungsbeurteilung und praxisgerechte Beratung
Die Auswahl der passenden PSAgA ist häufig eine komplexe Aufgabe, weil es nicht für jede betriebliche Anforderung eine vorgefertigte Lösung gibt. Aufschluss darüber, was die PSAgA leisten muss, um sich im täglichen Gebrauch und im Notfall zu bewähren, gibt die Gefährdungsbeurteilung. Die dabei ermittelten Anforderungen an die PSAgA sind die Grundlage, auf der Angebote verschiedener Hersteller sondiert werden können. Eine vorgeschaltete Beratung eines unabhängigen Fachmanns mit ausreichend praktischer Erfahrung kann hier Zeit und Geld sparen.
Besondere Anforderungen
Die Umgebungsbedingungen in Tiefkühl-Hochregallagern und in der Nähe heißer Oberflächen wie Heizanlagen bringen viele der Ausrüstungen schnell an ihre Grenzen. Bei PSAgA-Anwendungen mit besonderen Anforderungen haben sich vielfach spezialisierte Ausrüstungen durchgesetzt. So werden bei Arbeiten auf fahrbaren Hubarbeitsbühnen spezielle Rückhaltesysteme oder Höhensicherungsgeräte bevorzugt, die für die gegebenenfalls auftretenden Katapultkräfte konstruiert sind. Ähnliches gilt für den Gerüstbau, das Retten aus Behältern und engen Räumen sowie im Hochregallager.
Bestandteile der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz
Bei allen Anwendungsfällen besteht ein persönliches Absturzschutzsystem mindestens aus
einer Körperhaltevorrichtung, z. B. Auffanggurt und
einem Befestigungssystem, z. B. Verbindungsmittel, das mit einer zuverlässigen Verankerung (Anschlagpunkt) verbunden werden kann.
Hierbei muss der Benutzer grundsätzlich immer doppelt gesichert sein: durch ein Tragsystem und ein Sicherungssystem.
Auch bei der Verwendung von PSAgA muss ein Sturz in die Tiefe vermieden werden. Deshalb sollen vorrangig Rückhaltesysteme zum Einsatz kommen. Rückhaltesysteme verhindern Abstürze, indem sie den Bewegungsbereich ihres Benutzers einschränken. Der Benutzer kann nicht in Bereiche mit Absturzgefahr gelangen. Er wird durch ein Verbindungsmittel mit einer fixen Länge von den absturzgefährdeten Bereichen ferngehalten.
Auffangsysteme dagegen verhindern, dass ein Verwender bei einem Absturz im freien Fall auf den Boden, eine bauliche Konstruktion oder ein Hindernis aufprallt. Der Abgestürzte muss anschließend meistens gerettet werden. Kommen Auffangsysteme zum Einsatz, muss auch mit einem Absturz gerechnet werden.
Gut zu wissen
Auch wenn alle Ausrüstungsteile richtig funktionieren und der Fallende vor Erreichen des Bodens aufgefangen wird, ist mit Prellungen, dem Anschlagen an harte Gegenstände oder einem Hängetrauma (orthostatischer Schock) zu rechnen. Ein Absturz mit PSAgA ist daher immer als lebensbedrohlicher Notfall einzustufen.
Jeder Arbeitgeber, der Arbeiten mit Absturzgefahr beauftragt, muss auch ein darauf abgestimmtes Rettungskonzept und die hierfür notwendigen Rettungsmittel inklusive damit vertrautem Personal vorweisen.
Die Rettung eines in einem Auffanggurt hängenden Mitarbeiters muss sehr bald nach dem Absturz erfolgen. Schon nach 2 bis 12 Minuten treten bei einem Abgestürzten Herzrhythmusstörungen und Bewusstlosigkeit auf. Nur Mitarbeiter vor Ort sind schnell genug, um den Kollegen, der im Auffanggurt hängt, zu retten. Das betriebseigene Rettungspersonal muss also umfassend unterwiesen sein, worauf man bei der Rettung des Abgestürzten und bei den Erste-Hilfe-Maßnahmen unbedingt achten muss. Hilfreich ist ein Rettungsplan, der aufzeigt, wie der Abgestürzte schnellstmöglich aus seiner lebensbedrohlichen Lage befreit wird.
Die Rettung aus Behältern, Silos, Hochregallagern und von Steigleitern stellt besondere Herausforderungen an Mensch und Technik dar. Um rettende Personen nicht zu gefährden, muss bei Behältern und Silos durch aktives Freimessen der betreffenden Anlagenteile überprüft werden, ob gefährliche Gaskonzentrationen vorhanden sind. Außerdem muss vor der Rettung das sichere Stillsetzen von z. B. Rührwerken oder Gefahrstoffpumpen festgestellt werden.
Ein im Vorhinein abgestimmter und praktisch geübter Rettungsplan ist für Retter und für den im Auffanggurt Hängenden lebenswichtig.
Stehleitern sicherer verwenden – Bildergalerie
Die meisten Unfälle mit Stehleitern sind verhaltensbedingt. Sie rutschen weg, sie fallen um. Ihre Benutzer rutschen ab, verlieren das Gleichgewicht und stürzen ab. Wer solche Unfälle vermeiden will, muss wissen, wie man Stehleitern richtig benutzt. Daneben können auch einfache Hilfsmittel oder Spezialleitern zur Unfallverhütung beitragen.
Regeln für Stehleiter-Benutzer
- Keine „Notlösung" als Aufstiegshilfe (Kisten, Stühle, Eimer oder Säcke) zulassen.
- Leiter vor dem Besteigen auf Beschädigungen untersuchen.
- Keine beschädigte Leiter benutzen.
- Leiter standsicher aufstellen - auf waagrechtem, rutschsicherem und ausreichend festem Boden.
- Leiterfüße nie auf Kisten, Tische oder lose Unterlagen aufsetzen.
- Stehleitern nicht als Anlegeleiter benutzen.
- Nach Möglichkeit keine Gegenstände oder Lasten auf die Leiter mitnehmen. Die Gegenstände von einer zweiten Person hinaufreichen lassen.
- Sich auf der Leiter nicht seitlich hinauslehnen. Sicherer: von der Leiter absteigen und diese versetzen.
- Nur Arbeiten geringen Umfangs von der Leiter aus ausführen - Arbeitsdauer maximal zwei Stunden. Eine Leiter ist kein Dauerarbeitsplatz.
- Feste Schuhe tragen, damit die Füße sicheren Halt haben und nicht abrutschen.
- Darauf achten, dass die Spreizsicherung straff gespannt oder eingerastet ist.
Damit werden Stehleitern sicherer
Es gibt preisgünstiges Leiterzubehör, mit dem man die Standsicherheit der Leiter oder des Leiterbenutzers deutlich verbessern kann. Solche einfachen Hilfsmittel können schon viel zur Unfallverhütung beitragen, z. B. bei Reinigungsarbeiten von Leitern aus.
Je nach Arbeitsaufgabe und räumlichen Gegebenheiten lässt sich die Standsicherheit der Leiter mit Spezial Leiterfüßen (Fußtraversen) und Holmverlängerungen für unterschiedlich hohe Standflächen oder auch mit rutschfesten Unterlegleisten verbessern.
Auch die Standsicherheit des Leiterbenutzers lässt sich mit einem Einhängetritt deutlich erhöhen. Er wird einfach in eine Sprosse eingehängt und während des Leiteraufstiegs nach hinten weggeklappt. Der Einhängetritt bietet eine größere und sicherere Standfläche als eine schmale Leitersprosse oder -stufe. Hilfreich können auch rutschfeste Sprossen-Auflagen sein.
Damit werden Stehleitern überflüssig
Es gibt auch einfache Hilfsmittel, die eine Leiter überflüssig machen. Dazu gehören Teleskopstangen, auf die verschiedene „Werkzeuge" aufgesteckt werden können, z. B. zum Staubwischen oder zum Wechseln von Glühbirnen. Außerdem gibt es ausfahrbare oder verlängerbare Reinigungslanzen zur Nassreinigung.
Gute Alternativen zur einfachen Stehleiter
Eine fahrbare Stehleiter ist immer dann eine gute Wahl, wenn man an häufig wechselnden Stellen unterschiedlich hoch gelegene Stellen, z. B. Regalfächer, erreichen muss. Die fahrbare Stehleiter muss eine druckfeste Spreizsicherung haben, die bei Gebrauch ein ungewolltes Zusammenklappen der Holme verhindert.
Leitern sicher benutzen (Checkliste) | |
DOC | 267.00 KB |
Stehleiter-Prüfung (Checkliste) | |
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App "Leiter-Check" der BGHW | |
Weiterführender Link |
Betriebsanweisung Anlegeleiter | |
DOC | 106.00 KB |
Betriebsanweisung Arbeitsbühnen für Gabelstapler | |
DOC | 293.50 KB |
Betriebsanweisung Auffangsystem | |
DOCX | 199.25 KB |
Betriebsanweisung Stehleiter | |
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Unterweisungskurzgespräch „Absturzsicherung“ | |
PDF | 6.73 MB |
Unterweisungskurzgespräch "Leitern und Tritte" | |
PDF | 3.28 MB |
DGUV Information 208-016: Die Verwendung von Leitern und Tritten | |
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DGUV Regel 101-005: Hochziehbare Personenaufnahmemittel | |
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DGUV Regel 112-198: Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz | |
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DGUV Regel 112-199: Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten | |
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DGUV Regel 113-004: Behälter, Silos und enge Räume; Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen | |
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