Wo gehobelt wird, fallen Späne und das hat Auswirkungen auf die Luft am Arbeitsplatz. Denn wo in der Lebensmittelindustrie oder Gastronomie gearbeitet wird, fallen Luftbelastungen an. Eigentlich immer. Das können sein: Hitze, Feuchtigkeit, Stäube, weitere Gefahrstoffe oder einfach nur die Ausatemluft. Lüftung, also die Erneuerung von Raumluft und Klimatisierung, sind eine Möglichkeit, trotzdem für die Beschäftigten (und auch für das Produkt) eine einwandfreie, gesunde und hygienische Umgebung zu schaffen. Das fordert auch die Arbeitsstättenverordnung.
Die Belüftung muss so ausgelegt sein, dass sie trotz der bei der Arbeit anfallenden Luftbelastungen immer für ausreichend gute Atemluft sorgt. Dafür kann manchmal Fensterlüftung ausreichen. Bei größeren Objekten und höheren Ansprüchen wird aber eine sorgfältig ausgelegte Raumlufttechnische Anlage erforderlich sein. Worauf es bei der Luft am Arbeitsplatz ankommt und wie die BGN dabei unterstützt:
Gute Luft am Arbeitsplatz
Gute, gesunde Atemluft am Arbeitsplatz ist ein Muss und regelmäßiges Lüften Teil der Arbeitsstättenverordnung. Um die Vorgaben zu erfüllen, muss man beachten, wie viele Personen am Arbeitsbereich arbeiten und welche Tätigkeiten sie ausführen.
Der Unterschied zwischen Absaugung und Lüftung
Bei der Absaugung werden Gefahrstoffe (s. Gefahrstoffverordnung), die in der Luft sind / sein könnten gezielt am Ort der Freisetzung erfasst und abgeführt. Beim Lüften hingegen wird die Raumluft erneuert. Der technische Vorgang ist unterschiedlich.
Um ein solides Konzept zu erarbeiten, erfolgt im ersten Schritt eine Analyse.