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Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll +26 °C nicht überschreiten. Ist eine starke Sonneneinstrahlung für hohe Temperaturen verantwortlich, sind u. a. folgende Sonnenschutzsysteme zu nutzen:
Gestalterische Maßnahmen wie die Ausrichtung der Arbeitsräume, Abschattung durch Vordächer, Balkone, Bepflanzung etc.
Sonnenschutzvorrichtungen, die das Fenster von außen beschatten z.B. Jalousien oder Markisen
Innenliegende hochreflektierende oder helle Sonnenschutzvorrichtungen
Überschreitet die Lufttemperatur in Arbeitsräumen trotz Reduzierung der Sonneneinstrahlung +26 °C, sind zusätzliche Maßnahmen anzuwenden. Ab einer Lufttemperatur von +30 °C müssen wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung ergriffen werden. Dabei gehen technische und organisatorische gegenüber personenbezogenen Maßnahmen vor. Beispiele sind:
Zeitsteuerung des Sonnenschutzes, z. B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten
Regelung von Lüftungseinrichtungen z.B. Nachtauskühlung
Lüftung in den frühen Morgenstunden
Reduzierung der inneren thermischen Lasten, z.B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben
Hitzeschutzrollos oder Ähnliches zum Abschirmen von Wärmestrahlung von Geräten
Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
Lockerung der Bekleidungsregelungen
Bereitstellung nicht alkoholischer Getränke (z.B. Trinkwasser)
Überschreitet die Lufttemperatur im Raum +35 °C, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne folgende Maßnahmen, wie bei Hitzearbeit, nicht als Arbeitsraum geeignet:
Technische Maßnahmen (z. B. Luftduschen, Wasserschleier)
Organisatorische Maßnahmen (z. B. Zeiten zum Abkühlen einplanen)
persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Hitzeschutzkleidung)