In der Fleischwirtschaft wird täglich mit Handmessern, Beilen und anderen scharfen, spitzen Gegenständen gearbeitet. Dabei kann es zu Verletzungen kommen, zum Beispiel weil der Griff rutschig oder nicht ergonomisch ist.
Welche weiteren Gefährdungen es gibt, wie sie sich verhindern lassen und alles Wichtige, was Arbeitgeber und Beschäftigte dazu wissen müssen:
Rechtliches: sicher arbeiten mit Messern
Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung (weiterführender Link)
- PSA-Benutzungsverordnung (weiterführender Link, PSA = persönliche Schutzausrüstung)
- Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsfläche" (weiterführender Link)
Gefährdungen mit Messern und ähnlichen Arbeitsmitteln
Der Arbeitgeber erstellt eine Gefährdungsbeurteilung. Das ist ein Dokument, das alle möglichen Gefährdungen am Arbeitsplatz der Beschäftigten enthält. Dazu gehören auch die Tätigkeiten im Umgang mit Messern.
Häufige Gefährdungen beim Umgang mit Messern und scharfen, spitzen Gegenständen sind
- Hautverletzungen durch Schnitte und Stiche sowie schwere Verletzungen wie Amputationen und Organverletzungen. Sie können entstehen:
- beim Schneiden und Stechen
- beim Aufbewahren und Transport
- bei der Reinigung
- Überbeanspruchung des Muskel-Skelett-Systems durch ungünstige Körperhaltung während des Schneidens
Sind die Gefährdungen ermittelt und aufgeschrieben, muss festgelegt werden, wie die Gefährdungen alle möglichst vollständig behoben werden können. Dafür ergreift der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen, damit die Beschäftigten sicher arbeiten können. Auch das dokumentiert der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung.
Punkten im BGN-Prämienverfahren
Das Umsetzen geeigneter Maßnahmen zum sicheren Umgang mit Messern und ähnlichen Gegenständen zahlt sich aus. Nachweis zuschicken und punkten.
Genauere Informationen finden Sie im Prämienbogen für die Fleischwirtschaft (weiterführender Link) bei den Punkten 6.1, 6.3 und 6.4.
Die Gefährdungsbeurteilung sollte folgende Punkte berücksichtigen:
Allgemeine Maßnahmen
Damit die Beschäftigten sicher mit Messern und anderen scharfen, spitzen Gegenständen arbeiten können, kommt es zunächst auf konzentriertes Arbeiten sowie eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung an.
Zum konzentrierten Arbeiten kann es zum Beispiel beitragen, wenn der Arbeitsplatz
- gut ausgeleuchtet ist.
- genug Bewegungsfreiheit hat.
- genug Abstand zu benachbarten Arbeitsplätzen und Verkehrswegen hat.
Durch ergonomische Arbeitsplätze wird verhindert, dass das Muskel-Skelett-System überbeansprucht wird. Das erreichen Arbeitgeber zum Beispiel dann, wenn die Beschäftigten die Arbeitsplatzhöhe an ihre Körpergröße anpassen können. So beugt eine Schneidbretterhöhung Rückenproblemen und Fehlhaltungen vor. Weitere Informationen sind in der DGUV Regel 110-011 im Kapitel 2 (ab Seite 25) zusammengestellt sowie auf unserer Themenseite Ergonomie.
Spezielle Maßnahmen für Messer und Ähnliches
| Arbeitsmittel/Arbeitsablauf | Checkliste Maßnahmen | Weiterführende Informationen |
|---|---|---|
| Handmesser |
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| Persönliche Schutzausrüstung (PSA) beim Schneiden mit Messern | Voraussetzung: Gefährdungsbeurteilung hat ergeben, dass PSA nötig ist
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| Schleifen und Abziehen |
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| Aufbewahrung und Transport |
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| Reinigung |
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| Entsorgung |
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Sicher arbeiten mit Hackmesser, Hackbeil und Spalter
| Arbeitsmittel | Checkliste Maßnahmen |
|---|---|
| Hackmesser, Hackbeil, Spalter |
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Um Unfälle mit Haken zu verhindern, sollten Arbeitgeber folgende Maßnahmen umsetzen:
- Grundsätzlich werden im Betrieb S-Haken mit stumpfem Ende verwendet.
- Ausnahme: Aufspießen von Fleisch. Hier darf ein S-Haken mit einer Spitze benutzt werden.
- Hakenleisten so anbringen, dass sich die Beschäftigten daran nicht verletzen können, zum Beispiel weit über dem Kopfbereich.
Persönliche Schutzausrüstung gegen Schnitte und Stiche
Wenn mit technischen oder organisatorischen Maßnahmen das Risiko für Schnitte und Stiche nicht vertretbar reduziert werden kann, dann brauchen die Beschäftigten geeignete Persönliche Schutzausrüstung. Dazu gehören Stechschutzkleidung und schnitthemmende Handschuhe.
Weiterführende Informationen
Mehr zum Thema Stech- und Schnittschutz ist in der DGUV Regel 110-011: Branche Fleischwirtschaft – Handwerk auf Seite 42 und 43 erklärt.