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Ausbeinarbeit mit Schnittschutzhandschuh an Messer führender Hand und Stechschutzhandschuh an der anderen Hand

Branchenwissen

Messer: Fleischwirtschaft

In der Fleischwirtschaft wird täglich mit Handmessern, Beilen und anderen scharfen, spitzen Gegenständen gearbeitet. Dabei kann es zu Verletzungen kommen, zum Beispiel weil der Griff rutschig oder nicht ergonomisch ist.

Welche weiteren Gefährdungen es gibt, wie sie sich verhindern lassen und alles Wichtige, was  Arbeitgeber und Beschäftigte dazu wissen müssen:

Rechtliches: sicher arbeiten mit Messern

Gefährdungen mit Messern und ähnlichen Arbeitsmitteln

Der Arbeitgeber erstellt eine Gefährdungsbeurteilung. Das ist ein Dokument, das alle möglichen Gefährdungen am Arbeitsplatz der Beschäftigten enthält. Dazu gehören auch die Tätigkeiten im Umgang mit Messern.

Häufige Gefährdungen beim Umgang mit Messern und scharfen, spitzen Gegenständen sind

  • Hautverletzungen durch Schnitte und Stiche sowie schwere Verletzungen wie Amputationen und Organverletzungen. Sie können entstehen:
    • beim Schneiden und Stechen
    • beim Aufbewahren und Transport
    • bei der Reinigung
  • Überbeanspruchung des Muskel-Skelett-Systems durch ungünstige Körperhaltung während des Schneidens

Sind die Gefährdungen ermittelt und aufgeschrieben, muss festgelegt werden, wie die Gefährdungen alle möglichst vollständig behoben werden können. Dafür ergreift der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen, damit die Beschäftigten sicher arbeiten können. Auch das dokumentiert der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung.

Die Gefährdungsbeurteilung sollte folgende Punkte berücksichtigen:

Allgemeine Maßnahmen

Damit die Beschäftigten sicher mit Messern und anderen scharfen, spitzen Gegenständen arbeiten können, kommt es zunächst auf konzentriertes Arbeiten sowie eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung an. 

Zum konzentrierten Arbeiten kann es zum Beispiel beitragen, wenn der Arbeitsplatz

  • gut ausgeleuchtet ist.
  • genug Bewegungsfreiheit hat.
  • genug Abstand zu benachbarten Arbeitsplätzen und Verkehrswegen hat.

Durch ergonomische Arbeitsplätze wird verhindert, dass das Muskel-Skelett-System überbeansprucht wird. Das erreichen Arbeitgeber zum Beispiel dann, wenn die Beschäftigten die Arbeitsplatzhöhe an ihre Körpergröße anpassen können. So beugt eine Schneidbretterhöhung Rückenproblemen und Fehlhaltungen vor. Weitere Informationen sind in der DGUV Regel 110-011 im Kapitel 2 (ab Seite 25) zusammengestellt sowie auf unserer Themenseite Ergonomie.

Spezielle Maßnahmen für Messer und Ähnliches

Arbeitsmittel/ArbeitsablaufCheckliste MaßnahmenWeiterführende Informationen
Handmesser
  • ist für jeweilige Aufgabe geeignet
  • passt zu individuellen Voraussetzungen der Beschäftigten
  • steht Beschäftigten zur Verfügung
  • Griff kann vollständig mit Hand umschlossen werden
  • Abrutschen der Hand vom Griff auf Schneide ist verhindert (rutschfestes Material, geeigneter Griff)
  • Griff ist ergonomisch
  • wenn nötig: Griff ermöglicht Umgreifen verschiedener Handhabungen
  • regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten zu Handmessern
  • Beschäftigte kennen verschiedene Messerarten
  • Beschäftigte nutzen passendes Messer für entsprechende Arbeit
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) beim Schneiden mit Messern

Voraussetzung: Gefährdungsbeurteilung hat ergeben, dass PSA nötig ist

  • steht Beschäftigten zur Verfügung
  • Arbeitgeber sorgt für richtiges Tragen 
  • s.u. „Stech- und Schnittschutz"
Schleifen und Abziehen
  • Messer ist scharf (Je schärfer, desto sicherer und weniger anstrengend das Schneiden.)
  • Messerklingen sind nicht so spitz geschliffen, dass sie durch die PSA gehen können
  • Messerklinge ist 20mm hinter der Spitze mindestens 8mm breit
  • ungeeignete Messer entsorgen
  • wenn Schleifmaschine benutzt wird, dann Betriebsanleitung vom Hersteller beachten
  • wenn Wetzstahl benutzt wird,  dann einer mit umlaufendem Handschutz
Aufbewahrung und Transport
  • Messer liegen nicht ungeschützt herum
  • sichere Aufbewahrung steht zur Verfügung wie Messerleisten oder Tischhalter
  • sicherer Transport: im Messerkorb oder ganz nah am Körper; Messerspitze zeigt nach unten; Blick nach vorne
 
Reinigung
  • vom Griff zur Spitze mit Reinigungsbürste
  • keine Messer in Spüle liegenlassen
 
Entsorgung
  • in speziellen durchstichsicheren Behältern
 

Sicher arbeiten mit Hackmesser, Hackbeil und Spalter

ArbeitsmittelCheckliste Maßnahmen
Hackmesser, Hackbeil, Spalter
  • konzentriertes, störungsfreies Arbeiten ist möglich
  • ausreichend Bewegungsfreiheit vorhanden
  • genug Abstand zu benachbarten Arbeitsplätzen
  • stabiler und standsicherer Hackblock als Unterlage für Arbeiten mit dem Beil steht zur Verfügung

Um Unfälle mit Haken zu verhindern, sollten Arbeitgeber folgende Maßnahmen umsetzen: 

  • Grundsätzlich werden im Betrieb S-Haken mit stumpfem Ende verwendet.
  • Ausnahme: Aufspießen von Fleisch. Hier darf ein S-Haken mit einer Spitze benutzt werden.
  • Hakenleisten so anbringen, dass sich die Beschäftigten daran nicht verletzen können, zum Beispiel weit über dem Kopfbereich. 

Persönliche Schutzausrüstung gegen Schnitte und Stiche

Wenn mit technischen oder organisatorischen Maßnahmen das Risiko für Schnitte und Stiche nicht vertretbar reduziert werden kann, dann brauchen die Beschäftigten geeignete Persönliche Schutzausrüstung. Dazu gehören Stechschutzkleidung und schnitthemmende Handschuhe. 

Weiterführende Informationen

Mehr zum Thema Stech- und Schnittschutz ist in der DGUV Regel 110-011: Branche Fleischwirtschaft – Handwerk auf Seite 42 und 43 erklärt. 

Weiterführende Informationen

Stech-/Schnittschutzhandschuh
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0621 4456 - 3517

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

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