In Ihrem Browser ist JavaScript deaktiviert.
Das Design dieser Webseite kann deshalb möglicherweise nicht in seinem vollen Umfang mit allen Funktionen abgebildet werden.
BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung
Content Bühne Vorschriften

DGUV Vorschriften

Um Ihrem umfassenden Aufträgen nach § 14 ff. SGB VII nachzukommen, erlassen die Unfallversicherungsträger (UV-Träger) DGUV Vorschriften, deren Einhaltung von den Aufsichtsdiensten der UV-Träger überprüft wird. 

Unfallverhütungsvorschriften der BGN

NummerTitel
1Grundsätze der Prävention
2Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
3Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
15Elektromagnetische Felder
19Flurförderzeuge
42Fahrzeuge

Wichtige Unfallverhütungsvorschriften aus anderen Bereichen

NummerTitel
13Organische Peroxide
21Abwassertechnische Anlagen
25Überfallprävention

Geschäftsbereich Prävention

0621 4456 - 3517

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

Neues Webmagazin

Die BGN-Printmagazine "Akzente" und "Report" gibt es jetzt als digitales Webmagazin "AKZENTE". Damit bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Jetzt vorbeischauen