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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung
Content Bühne Vorschriften

Branchenwissen

DGUV Vorschriften

Um Ihrem umfassenden Aufträgen nach § 14 ff. SGB VII nachzukommen, erlassen die Unfallversicherungsträger (UV-Träger) DGUV Vorschriften, deren Einhaltung von den Aufsichtsdiensten der UV-Träger überprüft wird. 

Unfallverhütungsvorschriften der BGN

NummerTitel
1Grundsätze der Prävention
2Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
3Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
15Elektromagnetische Felder
19Flurförderzeuge
42Fahrzeuge

Wichtige Unfallverhütungsvorschriften aus anderen Bereichen

NummerTitel
13Organische Peroxide
21Abwassertechnische Anlagen
25Überfallprävention

Geschäftsbereich Prävention

0621 4456 - 3517

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

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