Schutzvorschriften, die Gesundheit und Rechte der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu schützen. Sie sind für alle Arbeitnehmer zugänglich.
Vorschriften | Aushangpflicht | Bedingungen / Bemerkungen | |
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz | lt. § 12 Abs. 5 aushangpflichtig | ||
Arbeitszeitgesetz | lt. § 16 aushangpflichtig | ||
Jugendarbeitsschutzgesetz | lt. §§ 47, 48, 54 aushangpflichtig | wenn regelmäßig mindestens ein Jugendlicher beschäftigt wird | |
Mutterschutzgesetz | lt. § 26 aushangpflichtig | wenn mehr als 3 Frauen beschäftigt werden | |
Ladenschlussgesetz | lt. § 21 aushangpflichtig | Apotheken, innerhalb der Verkaufsstelle und ab einem Beschäftigten | |
Bürgerliches Gesetzbuch | lt. Art. 2 des ArbREG-AnpassungsG i.d.F. Artikel 9 des GleiBG, wenn in der Regel mehr als 5 Arbeitnehmer angestellt sind | Aushangpflichtig §§ 611 bis 630 | |
Arbeitsgerichtsgesetz | Aushangpflicht nach Artikel 2 des ArbREG-AnpassungsG i.d.F. Artikel 9 des GleiBG und § 12 Abs. 5 AGG | Aushangpflichtig § 61b, wenn mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigt werden | |
Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen | Wichtige sonstige arbeitsschutzrechtliche Vorschriften |