Auf dieser Seite sind die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zusammengestellt, die für die bei der BGN versicherten Branchen Relevanz haben. Die TRGS sind Regeln für den Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb. Sie konkretisieren die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und spiegeln den aktuellen Stand von Technik und Arbeitsschutz wider.
| Nr. | Titel |
|---|---|
| TRGS 400 | Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen |
| TRGS 401 | Gefährdung durch Hautkontakt: Ermittlung - Beurteilung - Maßnahmen |
| Empfehlung 409 | Nutzung von REACH-Informationen für den Arbeitsschutz |
| TRGS 507 | Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern |
| TRGS 555 | Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten |
| TRGS 561 | Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen |
| TRGS 727 | Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen |
| TRGS 800 | Brandschutzmaßnahmen |