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Branchenwissen

Prüffristen und Kontrollfristen – Getränkeindustrie

 

Schäden an Maschinen, Geräten und Anlagen können zu Störungen, Betriebsunterbrechungen und Unfällen führen. Deshalb müssen die in Ihrem Unternehmen eingesetzten Maschinen, Geräte und Anlagen regelmäßig kontrolliert und gegebenenfalls geprüft werden. Vor der Verwendung muss zum Beispiel durch Sichtkontrolle festgestellt werden: Sind die nötigen Sicherheitseinrichtungen vorhanden? Funktionieren alle Sicherheitseinrichtungen? Zusätzlich zu diesen Kontrollen müssen Sie in Ihrem Betrieb für wiederkehrende Prüfungen in angemessenen Zeitabständen sorgen.

Wie, von wem und in welchen Abständen das geschehen soll, finden Sie in den untenstehenden Tabellen unten. Darin stehen wiederkehrende Fristen für ausgewählte Prüfgegenstände. Einzuhalten sind immer die festgelegten maximalen Prüffristen aus Vorschriften. Nicht rechtsverbindliche Prüffristen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.

GUT ZU WISSEN

Einzuhalten sind immer die festgelegten maximalen Prüffristen aus Vorschriften. Nicht rechtsverbindliche Prüffristen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.

Die Ergebnisse der Prüfungen sind zu dokumentieren und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.

Zusätzlich sind die vom Hersteller vorgegebenen Hinweise in der Betriebsanleitung sowie Prüf- und Wartungsintervalle zu beachten.

GESAMTÜBERBLICK PRÜF- UND KONTROLLFRISTEN ZUM DOWNLOAD

Der Gesamtübersicht der Prüf- und Kontrollfristen als PDF zum Download oder nachfolgend online.

*Bewährte/empfohlene Prüf-, Kontrollfristen; tatsächliche Frist ist durch Gefährdungsbeurteilung festzulegen

 

Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS):

Prüfstelle, die von der zuständigen Landesbehörde für bestimmte Aufgabenbereiche benannt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekanntgemacht wurde

Sachkundiger:

Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem jeweiligen Gebiet hat, mit dem einschlägigen Vorschriften- und Regelwerk vertraut ist und den sicheren Zustand des zu prüfenden Gegenstands (zum Beispiel Maschine, Gerät, Anlage) beurteilen kann

Fachkundiger:

Fachkundige zur Wartung von Feuerlöschern sind insbesondere Sachkundige gemäß DIN 14406-4 „Tragbare Feuerlöscher – Teil 4: Instandhaltung“

Zur Prüfung befähigte Person (zPbP):

Vom Unternehmer festgelegte Person, die durch ihre entsprechende Berufsausbildung, ihre ausreichende Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung des zu prüfenden Gegenstands (zum Beispiel Maschine, Gerät, Anlage) verfügt

Betreiber, unterwiesene Beschäftigte:

Betreiber, der über die erforderlichen Kenntnisse zur sicheren Verwendung des zu kontrollierenden Gegenstands verfügt; Beschäftigte, welche angemessen und ausreichend unterwiesen wurden, sodass diese in der Lage sind, die Kontrollen vor und während der Arbeit durchzuführen und dabei Mängel zu erkennen

Hinweis:

Je nach Rechtsquelle kann es abweichende Definitionen geben. Die vorliegenden Übersichten sind nicht abschließend.

Was Kontrolle durch Kontrollfrist
Lüftungshauben, Aerosolabscheider Betreiber, unterwiesene Beschäftigte, Fachunternehmen arbeitstäglich kontrollieren, bei Bedarf reinigen
Lüftungsdecken Betreiber, unterwiesene Beschäftigte, Fachunternehmen monatlich kontrollieren, bei Bedarf reinigen
Einrichtungen der Abluftanlage (z. B. Leitungen, Ventilator, Verriegelung UV-Anlage) Betreiber, unterwiesene Beschäftigte, Fachunternehmen halbjährliche Kontrolle, bei Bedarf reinigen

 

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN

Was Prüfung durch Prüffrist
Personenbeförderung ZÜS
  • Hauptprüfung: alle 2 Jahre

  • Zwischenprüfung: mittig zwischen 2 Hauptprüfungen

Lastenaufzug (Personenbeförderung möglich) ZÜS
  • Hauptprüfung: alle 2 Jahre

  • Zwischenprüfung: mittig zwischen 2 Hauptprüfungen

Güteraufzüge (Personenbeförderung ausgeschlossen) zPbP alle 2 Jahre

 

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN

Was Prüfung durch Prüffrist Kontrolle durch Kontrollfrist
Brandmeldeanlagen zPbP (Sachkundiger) jährlich*    
Feuerlöschanlagen (ortsfest) zPbP (Sachkundiger) jährlich*    
Feuerlöscher zPbP (Sachkundiger) alle 2 Jahre    
Brandschutztüren (Feststellanlagen)
zPbP (Sachkundiger) jährlich* Betreiber, unterwiesene Beschäftigte monatlich
Sicherheitsbeleuchtung zPbP jährlich*    

 

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN

Was Prüfung durch Prüffrist Kontrolle durch Kontrollfrist
Ortsveränderliche Betriebsmittel
zPbP (Elektrofachkraft)
Richtwert alle 6 Monate*
 
 
Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel
zPbP (Elektrofachkraft) alle 4 Jahre*    
Fehlerstromschutzschalter nicht stationäre Anlagen
    Betreiber, unterwiesene Beschäftigte arbeitstäglich
Fehlerstromschutzschalter stationäre Anlagen
    Betreiber, unterwiesene Beschäftigte 6 Monate

 

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN

Was Prüfung durch Prüffristen Kontrolle durch Kontrollfristen
Leitungen und Leitungsverbindungen, Absperreinrichtungen, Druckregler Vertragsinstallations- oder Wartungsunternehmen 12 Jahre    
Gesamte Anlage („Hausschau“)     Betreiber, unterwiesene Beschäftigte jährlich
Flammenüberwachung der Gasgeräte (Zündsicherung)     Betreiber, unterwiesene Beschäftigte, zPbP jährlich

 

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN

Was Prüfung durch Prüffrist Kontrolle durch Kontrollfrist
Regale (Beschickung durch Flurförderzeuge o. Ä.) zPbP jährlich* Betreiber, unterwiesene Beschäftigte wöchentlich*
Anfahrschutze     Betreiber, unterwiesene Beschäftigte wöchentlich*

 

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN

Was Prüfung durch Prüffrist Kontrolle durch Kontrollfrist
Leitern zPbP jährlich* Benutzer/Benutzerinnen vor Verwendung
Tritte zPbP jährlich* Benutzer/Benutzerinnen vor Verwendung
Podeste zPbP jährlich* Benutzer/Benutzerinnen vor Verwendung
fahrbare Arbeitsbühne („Rollgerüst“) zPbP jährlich* Betreiber, unterwiesene Beschäftigte nach Aufbau

 

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN

Was Prüfung durch Prüffrist Kontrolle durch Kontrollfrist
PSA gegen Absturz zPbP jährlich Benutzer/Benutzerinnen vor Verwendung
Alle PSA     Benutzer/Benutzerinnen vor Verwendung

 

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN

Was Prüfung durch Prüffrist
Hochdruckreiniger zPbP jährlich*
Hebebühnen zPbP jährlich*
Kälteanlagen zPbP jährlich*
Thermoölbacköfen Herstellerfirma oder zPbP jährlich (Wärmeübertragungssystem sowie weitere Verwendbarkeit des Thermoöl
Türen und Tore (kraftbetätigt) zPbP jährlich*
Nebelanlagen zPbP jährlich*
Lasereinrichtungen zPbP jährlich*
Viehschussapparate Hersteller alle zwei Jahre
Transportbahnsysteme (Rohrbahn) zPbP jährlich*

 

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