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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung
Zwei Männer stehen in einer Fabrikhalle und schauen auf ein Klemmbrett.

Branchenwissen

Gefährdungsbeurteilung

Eine der grundlegenden Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes ist es, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen, d. h. mögliche Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten festzustellen. Die gesetzliche Basis für die Gefährdungsbeurteilung sind § 5 Arbeitsschutzgesetz und § 6 sowie § 3 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ .

Mit der Gefährdungsbeurteilung können Betriebe frühzeitig und systematisch Gefährdungen und Belastungen an den Arbeitsplätzen ermitteln und Verbesserungsmaßnahmen durchführen. Die Gefährdungsbeurteilung ist somit ein ideales Instrument, um die Voraussetzungen für sicheres und gesundes Arbeiten der Beschäftigten zu schaffen und alle Betriebsabläufe systematisch zu verbessern.

 

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ThemaTermineLink zur Anmeldung
Ergonomie im Nahrungsmittel und Gastgewerbe einfach umsetzen – Muskel-Skelett-Erkrankungen effektiv vorbeugen10.04. / 02.12.zur Anmeldung
Sicherheit in der Intralogistik31.03. / 16.10.zur Anmeldung
Gefährdungsbeurteilung für lärmexponierte Bereiche – Wie gehe ich vor?12.03. / 12.08.zur Anmeldung
Vermeidung schwerer Verletzungen an Schlauchbeutelmaschinen20.03. / 09.10. zur Anmeldung
Sichere Beladung von Silo-Lkw03.09.zur Anmeldung

 

Weitere Themen und Informationen zum Frühstückstreff

Alles zum Thema in Wissen kompakt: Gefährdungsbeurteilung

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Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Baustein der BGN-Strategie „VISION ZERO. Null Unfälle – gesund arbeiten.“. Sechs Bausteine ermöglichen es, dass Ihr Betrieb dieser Vision ein entscheidendes Stück näherkommt.

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