Eine der grundlegenden Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes ist es, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen, d. h. mögliche Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten festzustellen. Die gesetzliche Basis für die Gefährdungsbeurteilung sind § 5 Arbeitsschutzgesetz und § 6 sowie § 3 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ .
Mit der Gefährdungsbeurteilung können Betriebe frühzeitig und systematisch Gefährdungen und Belastungen an den Arbeitsplätzen ermitteln und Verbesserungsmaßnahmen durchführen. Die Gefährdungsbeurteilung ist somit ein ideales Instrument, um die Voraussetzungen für sicheres und gesundes Arbeiten der Beschäftigten zu schaffen und alle Betriebsabläufe systematisch zu verbessern.
Beurteilung psychischer Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (ASI 10.01) | |
Weiterführender Link |
ASI 10.01 als Broschüre | |
PDF | 3.23 MB |
Eine Stunde online kostenlos weiterbilden
Kostenlose Online-Weiterbildung
Wochentags von 9 bis 10 Uhr stellen Expertinnen und Experten der BGN aktuelle Themen aus Sicherheit und Gesundheit vor. Diese Themen und Termine stehen für die Nahrungsmittelherstellung zur Auswahl:
| Thema | Termine | Link zur Anmeldung |
|---|---|---|
| Die neue DGUV Vorschrift 2 und BMAS-Fachdialog - insbesondere Selbsterklärung zur Gefährdungsbeurteilung |
| zur Anmeldung |
| Ergonomie im Nahrungsmittel und Gastgewerbe einfach umsetzen – Muskel-Skelett-Erkrankungen effektiv vorbeugen |
| zur Anmeldung |
Gefahr aus dem Verborgenen: Biostoffe in Betrieben der Nahrungsmittelbranche – Gefährdungen beurteilen und Gesundheit schützen |
| zur Anmeldung |
| Gefährdungsbeurteilung für lärmexponierte Bereiche – Wie gehe ich vor? |
| zur Anmeldung |
| Sicherheit in der Intralogistik |
| zur Anmeldung |
| Vermeidung schwerer Verletzungen an Schlauchbeutelmaschinen |
| zur Anmeldung |
Alles zum Thema in Wissen kompakt: Gefährdungsbeurteilung
