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Ergonomie

Stehen und Sitzen – Arbeitshöhe

Ergonomisches Arbeiten in der Küche

Beim Arbeiten im Stehen und Sitzen geht es darum, belastende Zwanshaltungen zu vermeiden. Dazu müssen die Arbeitsplätze an die Körpermaße der Beschäftigten und auch an die erforderlichen Arbeitsabläufe angepasst werden.  Belastende Zwangshaltungen können zu Schädigungen der Wirbelsäule sowie zur Überbeanspruchung der Rückenmuskulatur führen.

Knien, Kriechen und Liegen müssen als Arbeitshaltung vermieden werden. Mindestfreiräume (nach ASR A1.2 /5.1) sind einzuhalten.

Kann eine Arbeit sowohl im Stehen als auch im Sitzen ausgeführt werden, beugt wechselnde Steh-Sitz-Arbeit Muskel- und Skeletterkrankungen vor. Anzustreben ist ein Anteil von 60 % Sitzen, 30 % Stehen und 10 % Gehen. Umgerechnet auf einen 8-Stunden-Tag entspricht das 4 h 48 min. Sitzen, 2 h 24 min. Stehen und 48 min. Gehen.

Wählen Sie:

Steharbeit

Mann während der Arbeit im Stehen zeigt den Rücken in die Kamera

Bei Steharbeit muss eine ergonomische Körperhaltung möglich sein. Hierbei geht es unter anderem um die richtige Arbeitshöhe.

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Sitzarbeit im Büro

Mann sitzt am Schreibtisch vor dem Computer

Der Sitzarbeitsplatz muss ergonomisch gestaltet sein. Auch die Sitzhaltung spielt eine Rolle. 

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Sitzarbeit in der Produktion

Blick unter den Schreibtisch, die Füße einer Mitarbeiterin stehen auf einem Fußbänkchen

Sitzarbeitsplätze in der Produktion müssen – wie ihr Gegenstück im Büro – ergonomisch gestaltet sein, um erhöhte Belastungen zu vermeiden. In der Praxis fallen immer wieder unergonomische Sortierarbeitsplätze auf.

Siehe auch: 
DGUV Information 208-033: Muskel-Skelett-Belastungen – erkennen und beurteilen,
insbesondere
Kapitel 2: Welche Tätigkeiten können zu einer Gefährdung führen? und
Kapitel 3: Wie beurteile ich Muskel-Skelett-Belastungen in meinem Betrieb?

Geschäftsbereich Prävention

0621 4456 - 3517

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

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