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Mitarbeiterin an einem höhenverstellbaren Arbeitstisch faltet Kartons in der Verpackung auf

Ergonomie

Sitzarbeit in der Produktion

Blick unter den Schreibtisch, die Füße einer Mitarbeiterin stehen auf einem Fußbänkchen

Sitzarbeitsplätze in der Produktion müssen – wie ihr Gegenstück im Büro – ergonomisch gestaltet sein, um erhöhte Belastungen zu vermeiden. In der Praxis fallen immer wieder unergonomische Sortierarbeitsplätze an Förderbändern auf: Seitliches Sitzen mit gedrehtem Oberkörper sowie beengte Platzverhältnisse führen dort schnell zu körperlichen Beschwerden. Nachfolgende Maßnahmen schaffen Abhilfe.

Maßnahmen zur Verringerung der Belastungen

Illustration: Raumanforderung bei der Arbeit im Sitzen, einzelne Maße sind angegeben

Stuhl und Arbeitstisch müssen so bemessen sein, dass erzwungene Sitzhaltungen vermieden und Körperhaltungsänderungen zugelassen werden. Eine entsprechende Beinfreiheit in Breite, Höhe und Tiefe ist dafür nötig. Störende Objekte oder Konstruktionen im Knie- und Beinraum, die z. B. ein Drehen mit dem Stuhl verhindern, sind zu vermeiden.

Die Abbildung enthält die Raumanforderungen beim Sitzen an einer nicht höhenverstellbaren Arbeitsfläche (nach DIN EN ISO 14738).

Variation der Sitzhöhe für eine angemessene Arbeitshöhe

Die richtige Arbeitshöhe im Sitzen liegt für normalschwere Tätigkeiten auf oder leicht unterhalb der Ellenbogenhöhe. Ist die Arbeitshöhe durch den Arbeitsplatz fest vorgegeben, ist der Arbeitsplatz an große Beschäftigte anzupassen. Kleinere Beschäftigte nehmen mithilfe der Höhenverstellung des Arbeitsstuhls eine erhöhte Sitzposition ein und nutzen eine Fußauflage.

Die Abbildung illustriert die Variation der Sitzhöhe für eine angemessene Arbeitshöhe.

In jeder Höheneinstellung des Stuhls muss eine Abstellfläche für die Füße zur Verfügung stehen. Das Stützkreuz des Stuhls eignet sich hierfür nicht. Dabei nämlich wird der Winkel zwischen Ober- und Unterschenkel kleiner als 90 Grad, was den Blutfluss in den Beinen hindert.

Dieser ist standsicher, einfach höhenverstellbar, gepolstert und verfügt über eine verstellbare Rückenlehne. Die Vorderkante der Sitzfläche sollte abgerundet sein. Ein drehbarer Sitz ist übelicherweise sinnvoll, um beim Arbeiten die nötige Flexibilität zu bieten. Ist die Arbeitsfläche nicht höhenanpassbar und technologisch bedingt dicker als 50 mm (z. B. Rollenbahn), wird eine leicht nach vorne geneigte Sitzfläche für Arbeiten in einer vorgeneigten Sitzposition empfohlen. (Produktionsstühle)

Bevorzugter und maximaler Arbeitsbereich

Möglichst alle am Arbeitsplatz anfallenden Tätigkeiten sollten im bevorzugten Arbeitsbereich liegen. Häufiges Vorbeugen zum Erreichen weit entfernter Punkte ist unbedingt zu vermeiden, z. B. zum Erreichen von Beschickungs-und Entnahmepunkten. Häufiges und weites Verdrehen des Oberkörpers zur Tätigkeitsausführung ist ebenso zu vermeiden. Platzieren sie Material Quellen und Senken daher so, dass sich diese nicht hinter der Sitzposition befinden. Kann dies nicht vermieden werden, ist der Arbeitsplatz ggf. ungeeignet für das Arbeiten im Sitzen, auch wenn ein Stuhl mit Drehfunktion eingesetzt wird.

Abbildung: Bevorzugter und maximaler Arbeitsbereich

Das heißt dauerndes Sitzen in derselben Haltung führt zu einer kritischen Dauerbelastung der Wirbelsäule, die Muskelverspannungen und -Ermüdung fördert. Empfohlen wird daher, unterschiedliche Sitzhaltungen einzunehmen: so genanntes "dynamisches Sitzen". Der Sitzarbeitsplatz sollte dynamisches Sitzen ermöglichen und fördern – idealerweise auch ein Wechsel zwischen Sitzen und Stehen z. B. durch höhenverstellbare Arbeitstische.

Diagramm mit der Vertielung von Stehen, Sitzen, gehen bei der Arbeit

Kann eine Arbeit sowohl im Stehen als auch im Sitzen ausgeführt werden, beugt wechselnde Steh-Sitz-Arbeit Muskel- und Skeletterkrankungen vor. Anzustreben ist ein Anteil von 60 % Sitzen, 30 % Stehen und 10 % Gehen.

Genaue Maße können der DIN EN ISO 14738 „Gestaltung von Maschinenarbeitsplätzen“ sowie der DGUV Information 215-410 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze entnommen werden. 

Siehe auch: DGUV Information 208-033: Muskel-Skelett-Belastungen – erkennen und beurteilen,
insbesondere
Kapitel 2: Welche Tätigkeiten können zu einer Gefährdung führen? und
Kapitel 3: Wie beurteile ich Muskel-Skelett-Belastungen in meinem Betrieb?

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