Bei berufsbedingten Hauterkrankungen handelt es sich um Ekzeme, im Volksmund Ausschlag genannt. Darunter versteht man eine Entzündung der Oberhaut (Epidermitis). Beruflich bedingte Hauterkrankungen treten bevorzugt an Hautpartien auf, die schädlichen Einflüssen ausgesetzt sind. Vor allem Hände und Unterarme sind betroffen. Ekzeme können sich bemerkbar machen durch:
trockene, gespannte Haut
Rötung
juckende Bläschen
Nässen
Schuppenbildung
Einrisse
eine vergröberte Hautfältelung
Oft kann man die Hautveränderungen schon beim Händedruck fühlen. Offene Stellen der Haut schmerzen bei Kontakt mit Wasser oder chemischen Stoffen oder einfach nur bei Berührung.
Erste Anzeichen einer beruflich bedingten Hauterkrankung können eine beginnende Bläschenbildung, Rötung sowie Juckreiz am Übergang von der zarten Haut des Fingerrückens zur Fingerinnenfläche sein.
Siehe auch Arbeitssicherheitsinformation ASI 8.60 „Hautschutz im Betrieb“
Eine berufliche Hauterkrankung hat weitreichende Folgen.
Für die Betroffenen bedeutet sie oft, dass sie ihre Tätigkeit aufgeben müssen. Das führt gezwungenermaßen zu beruflichen Einschränkungen oder einer beruflichen Neuorientierung. Hinzu kommen eventuell auch Einschränkungen und Probleme im Privatleben.
Für den Arbeitgeber bedeutet sie, dass er eine gut eingearbeitete Kraft verliert.
Außerdem: Beschäftigte mit infizierten Wunden oder einer Hauterkrankung, bei denen die Möglichkeit besteht, dass Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können, fallen unter das Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot des Infektionsschutzgesetzes.
Sobald Hautprobleme auftreten, sollte man den Betriebsarzt oder einen Hautarzt aufsuchen. Hierbei ist es sehr wichtig, dass der Arzt ausführliche Information erhält, welche Tätigkeiten man am Arbeitsplatz ausführt und mit welchen hautgefährdenden Stoffen man umgeht. Sieht der Hautarzt einen Zusammenhang zwischen der Hauterkrankung und der beruflichen Tätigkeit, wird er einen Hautarztbericht an die BGN schicken. Von nun an steuert die BGN das weitere Verfahren.
Für Versicherte mit beruflichen Hautproblemen umfasst dieses Verfahren:
die vom Hautarzt beauftragte weitere Behandlung
Einladung zur Teilnahme an einem BGN-Hautschutzseminar
Einladung zum Besuch einer arbeitsmedizinischen Sprechstunde
gegebenenfalls eine Beratung vor Ort im Betrieb
Generell muss beim Auftreten von Hautekzemen rasch gehandelt werden. Hautveränderungen lassen sich zu Beginn oft recht schnell und mit einfachen Mitteln erfolgreich behandeln. Bei längerem Verlauf können sie chronisch werden. In diesem Fall besteht die Hauterkrankung dann trotz weitgehender Ausschaltung der schädigenden Ursache weiter fort.
Informationen für Arbeitgeber: Flyer "Hautprobleme im Betrieb – was tun?"
Über das BGN-Hautseminar für Menschen mit beruflichen Hautproblemen informiert der Flyer: Wie geht gesunde Haut
Siehe auch: DGUV Information 250-005 Verfahrensablauf beim Auftreten von Hauterkrankungen
Ob und welche Hautbelastung oder Arbeitsstoffkontakte konkret an den Arbeitsplätzen im Betrieb vorkommen, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln. Dazu schaltet er die Sicherheitsfachkraft und den Betriebsarzt ein.
Wenn der Arbeitgeber eine relevante Hautbelastung bei einer Tätigkeit feststellt, muss er geeignete Schutzmaßnahmen veranlassen. Hierbei ist die folgende Rangfolge nach dem sogenannten STOP-Prinzip zu beachten:
S – Substition: Ersatz durch einen weniger hautbelastenden Stoff bzw. Bezug verwendungsfertiger Produkte, bei deren Verwendung kein oder nur wenig Hautkontakt besteht.
T – Technische Maßnahmen: Anwendung hautschonender Arbeitsverfahren (technische Maßnahmen), z. B. direkten Hautkontakt vermeiden durch Verwendung von Greifwerkzeugen wie Gabeln und Zangen sowie durch den Einsatz von Maschinen, z. B. Spülmaschine statt manueller Reinigung.
O – Organisatorische Maßnahmen: Organisation der Arbeitsaufgaben, z. B. die Hautbelastung der Beschäftigten so gering wie möglich halten. Zum Beispiel durch Rotation der Beschäftigten mit Wechsel zwischen feuchten und trockenen Tätigkeiten.
P – Persönliche Schutzmaßnahmen: Bereitstellung z. B. geeigneter Schutzhandschuhe (PSA) und geeigneter Hautmittel.
Unterschiedliche Arbeitseinwirkungen können zu Hautschäden und damit letztendlich zur Entwicklung von chronischen Ekzemen beitragen.
Arbeiten mit häufigem Wasserkontakt/Feuchtarbeit
Durch längeren Wasserkontakt werden Substanzen, die für eine geschmeidige Haut sorgen, aus der Haut ausgewaschen. Die Haut trocknet aus und verliert zunehmend ihre Schutzfunktion. Der gleiche Effekt tritt ein, wenn flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe längere Zeit getragen werden. Die Hornschicht quillt auf, die Haut wird leichter abgerieben, Stoffe können leichter eindringen und die Haut schädigen.
Umgang mit hautbelastenden Stoffen
Wirken leicht reizenden Stoffen wie Seife, Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie säure- und laugenhaltige Stoffe in Verbindung mit Wasser immer und immer wieder auf die Haut ein, dann führt das mit der Zeit zu einer Überbelastung der Haut – und zusätzlich zu einer Überforderung der Regenerationsmechanismen.
Umgang mit Stoffen, die eine Allergie auslösen können
Bei bereits vorgeschädigter Haut können allergene Arbeitsstoffe wie tierische Eiweiße (Protein), Gummi-Inhaltsstoffe, Duft- und Farbstoffe leichter in die Haut eindringen. Durch Kontakt mit dem Immunsystem des menschlichen Körpers kann es dann zu einer Sensibilisierung kommen und bei erneutem Kontakt mit dem Allergen zu einer Entzündungsreaktion.
Das Risiko, eine berufsbedingte Hauterkrankung zu bekommen, wird zusätzlich beeinflusst durch:
schädliche Einwirkungen in der Freizeit wie z. B. ungeschützter Umgang mit hautbelastenden/aggressiven Stoffen
individuelle Veranlagung (Empfindlichkeit)
Auch wenn das Erscheinungsbild sich häufig gleicht und häufig nicht nur eine Ursache ausgemacht werden kann, teilt man doch Ekzeme in drei Gruppen ein:
Chronisch irritatives Handekzem/Abnutzungsekzem
Durch sich ständig wiederholende hautbelastende Tätigkeiten (z. B. häufiges Händewaschen am Arbeitsplatz, ungeschützter Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, bestimmten Lebensmittelinhaltsstoffen wie Essig, Fruchtsäuren, Gewürzen) wird die Hautbarriere geschädigt. Dies ist die häufigste berufliche Ekzemursache. Die natürliche Erneuerungsfähigeit der Haut ist überfordert. Mögliche Erstsymptome sind Austrocknung, Rötung und Schuppung vor allem im Bereich der dünneren Haut der Fingerzwischenräume.
Allergisches Handekzem
Eine Allergie ist, stark vereinfacht ausgedrückt, eine Fehlreaktion des Immunsystems. Das Immunsystem hat die Aufgabe, in den Körper eingedrungene körperfremde Stoffe zu beseitigen. Bei einer Allergie reagiert das Immunsystem auf bestimmte, an sich ungefährliche Stoffe genauso wie auf gefährliche Krankheitserreger. Es entwickelt eine Art Gedächtnis für den Stoff (Allergen). Dieser Prozess (auch Sensibilisierung genannt) wird vom Menschen nicht wahrgenommen.
Bei erneutem Kontakt mit diesem Allergen kann es zu einer Entzündungsreaktion u. a. mit Rötung, Bläschenbildung und Juckreiz kommen.
Es gibt verschiedene Typen von Allergien. Beim allergischen Handekzem handelt es sich überwiegend um den sogenannten Spättyp (Typ-IV-Allergie). Die Symptome zeigen sich erst nach mehreren Stunden und es kann mehrere Tage dauern, bis sie ihren Höhepunkt erreichen.
Man kann im Einzelfall nicht voraussagen, wer eine Allergie entwickelt oder wann und worauf sich eine Allergie entwickeln wird. Risikofaktoren sind:
Veranlagung: Manche Menschen entwickeln eher Allergien
Vorschädigung der Haut: Dann können Allergene leichter in die Haut eindringen
häufiger Umgang mit allergenen Stoffen
Atopisches (Hand-)Ekzem
Es gibt Hauterkrankungen, die maßgeblich durch Erbanlagen bestimmt sind. Auf ihren Verlauf können Freizeitgestaltung und Beruf ungünstigen Einfluss nehmen. Das häufigste Beispiel ist die Neurodermitis – auch atopisches Ekzem genannt. Bei dieser Erkrankung besteht eine angeborene Minderbelastbarkeit der Haut. Symptome der Krankheit können in jedem Lebensalter auftreten, vorwiegend in Kindheit und Jugend.
Ausführliche Infos zu den verschiedenen Hauterkankungen:
Häufig sind die einzelnen Stadien einer beruflich ausgelösten Hauterkrankung fließend. Ebenso können Hautbelastungen im Privatbereich zu den beruflichen Belastungen hinzukommen. Und auch die individuelle Veranlagung spielt eine große Rolle.
Bei einer ausgetrockneten Haut ist schon eine leichte Schuppenbildung und auch eine Vergröberung der Hautfalten erkennbar. In diesem Stadium ist es besonders wichtig, einen auf die Tätigkeit abgestimmten Hautschutz wie Schutzhandschuhe oder Hautschutzcreme vor beginn der Tätigkeit zu benutzen. Außerdem ist intensive Pflege wichtig, um die Haut in ihrer Regenerationskraft zu unterstützen. Hierzu kann der zuständige Betriebsarzt oder die Sicherheitsfachkraft beraten.
So weit wie auf dem Bild sollte es nicht kommen. Solche Hautschäden entstehen bei ständiger Be- oder auch Überlastung der Haut durch chemische Substanzen wie Reinigungsmittel oder Arbeiten in feuchtem Milieu. Hier kann nur eine ärztliche Behandlung Hilfe verschaffen.
GUT ZU WISSEN
Hautveränderungen lassen gerade zu Beginn oft schnell und mit einfachen Mitteln behandeln. Mit der Zeit aber neigen sie dazu, chronisch zu werden. Deshalb sollten Beschäftigte mit Hautproblemen frühzeitig den Betriebsarzt oder einen Hautarzt aufsuchen. Wenn der Arzt einen Zusammenhang zwischen den Hautveränderungen und der beruflichen Tätigkeit sieht, meldet er mit Einverständnis des Betroffenen diesen Verdacht der BGN.
Im Rahmen des Hautarztverfahrens können z. B. die Hautschulungen der BGN die Therapie des behandelnden Hautarztes unterstützen und verhindern, dass die Hauterkrankung chronisch wird.