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Branchenwissen

Hautschutz/Hautgesundheit

Demonstration, wie Hautschutzcreme aufgetragen wird

Dieses FAQ enthält Antworten auf häufige Fragen rund um Hautschutz, Hautpflege und Hautreinigung. Hier erfahren Sie, was Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Mitarbeitende und Mitarbeiter beachten müssen, um die Risiken einer Hautbelastung am Arbeitsplatz möglichst gering zu halten bzw. zu verhindern und was man für den Hautschutz tun kann. 

 

GUT ZU WISSEN 

In der DGUV Information 212-017: Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln gibt es alles noch einmal ganz ausführlich zum Nachlesen.

  • Hände mit einer milden pH-hautneutralen Waschlotion reinigen und sorgfältig trocknen.Fingerzwischenräume nicht vergessen.

  • Vor und während der Arbeit die Hände konsequent und intensiv mit einem geeigneten Hautschutzmittel eincremen.

  • Geeignete Schutzhandschuhe nur solange wie nötig und so kurz wie möglich tragen. Sich an die Empfehlungen des Herstellers halten. Gegebenenfalls Baumwollunterziehhandschuhe tragen.

  • Keine Kombipräparate verwenden (Hautreinigungs- und -desinfektionsmittel in einem). Sie belasten verstärkt die Haut.

  • Die alleinige Händedesinfektion ist in der Regel hautschonender als die Reinigung.

  • Desinfektionsmittel auf Alkoholbasis bevorzugen. Dosierhinweise und Einwirkzeit der Hersteller beachten.

  • Nach der Arbeit, vor längeren Pausen und abends vor dem Schlafengehen Hautpflegemittel anwenden. Die Regeneration der Hautbarriere wird dadurch gefördert.

  • Auch in der Freizeit auf sorgsamen Umgang mit der Haut achten.

Schutzcreme kann die Haut vor schädigenden Einflüssen abschirmen, die Hautreinigung erleichtern und einem Aufquellen der Haut entgegenwirken. Hautschutzcreme wird auf die saubere und trockene Haut vor und während der Arbeit aufgetragen.

Die richtige Eincremetechnik ist im BGN-Infoblatt „Eine Minute für Ihre Haut“ mit Bildern Schritt für Schritt beschrieben.

GUT ZU WISSEN
Schutzcreme oder flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe sollten nur dann zum Einsatz kommen, wenn alle anderen arbeitstechnischen und organisatorischen Maßnahmen, die das Risiko einer Hautgefährdung vermindern, ausgeschöpft sind (Gefährdungsbeurteilung).

Hautschutzcreme muss für die vorgesehene Tätigkeit geeignet sein. Im Lebensmittelbereich darf Hautschutz nicht dazu führen, dass das Produkt durch Fremdstoffe nachteilig beeinflusst wird. Es gibt lebensmittelgeeignete Schutzcreme, die die Sicherheit des Lebensmittels nicht gefährdet (Produktinformation beachten).

Schutzcreme unter Handschuhen wird nicht empfohlen. Insbesondere eine fetthaltige Schutzcreme kann nach die Schutzwirkung von Schutzhandschuhen beeinträchtigen, siehe TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt: Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen; Punkt 6.4.4 (6).
Es kann zu einer Wechselwirkung von Hautschutzmitteln und Handschuhmaterial kommen. Das muss bei der Auswahl von Schutzhandschuhen berücksichtigt werden, siehe TRGS 401 6.4.1.(5).

Es konnte bisher auch für keine Schutzcreme überzeugend nachgewiesen werden, dass sie schweißreduzierend wirkt.

Empfohlen wird deshalb, je nach Art der Tätigkeit die Hände entweder mit Hautschutzcreme oder mit Schutzhandschuhen zu schützen.

Belastete Haut an den Händen braucht Hautpflege. Hautpflege ist unverzichtbar, damit sich die Haut erholen und regenerieren kann. Hautpflege ist vor allem dann wichtig, wenn die Haut durch Wasser, Tenside, Fettlösemittel oder andere arbeitsbedingte Einflüsse ausgetrocknet wird. Darüber hinaus spielt die Hautpflege nach dem Tragen von Schutzhandschuhen eine wesentliche Rolle.

Der richtige Zeitpunkt für Hautpflege ist nach Arbeitsende und vor längeren Pausen.

Bei der Auswahl von Hautpflegemitteln spielt vor allem der Hautzustand eine wesentliche Rolle. Als Faustregel gilt: Je trockener die Haut ist, desto reichhaltiger sollte das Hautpflegemittel sein.

Perfektes Eincremen der Hände mit einer Pflegecreme dauert gerade mal 1 Minute. Die richtige Eincremetechnik ist im BGN-Infoblatt „Eine Minute für Ihre Haut“   mit Bildern Schritt für Schritt beschrieben.

GUT ZU WISSEN
Bei bereits stärker geschädigter Hautbarriere können pflegenden Maßnahmen nur noch geringe Wirkungen erzielen. In diesem Fall sollte man unbedingt einen Hautarzt aufsuchen, um die Wiederherstellung der Hautbarriere zu erreichen.
Hautpflegemittel dürfen nicht als Hautschutzmittel (vor der Arbeit) verwendet werden, da sie Stoffe enthalten können, z. B. Harnstoff (Urea), die das Eindringen von Schadstoffen fördern können.

Waschen Sie die Hände

  • vor Arbeitsbeginn, nach Arbeitspausen

  • nach Toilettenbesuch

  • bei verschmutzten Händen

  • nach Kontakt mit empfindlichen / unsauberen / möglicherweise verdorbenen Lebensmitteln (rohe Eier, Geflügel, Fisch etc.)

  • nach Abfallentsorgung, Reinigungsarbeiten

  • nach jedem Husten, Niesen, Nasenputzen

Verwenden Sie als Handwaschmittel

  • eine milde Flüssigseife (pH-hautneutrale Waschlotion / pH=5,5)

  • kein desinfizierendes Handwaschmittel (Kombipräparat = Handwaschmittel mit Desinfektionsmittel ist nicht zu empfehlen)

Waschen Sie die Hände gründlich. Das heißt, 20 bis 30 Sekunden lang. Dazu

  • Hände mit handwarmem Wasser befeuchten

  • pH-hautneutrale Waschlotion (pH = 5,5) dosiert auftragen, gründlich verreiben – auch um die Fingernägel und zwischen den Fingern

  • Hände mit handwarmem Wasser gründlich abspülen

  • Hände sorgfältig abtrocknen

Die sorgfältige Händetrocknung ist Voraussetzung für eine effektive Wirkung der Hautschutz-, Hautpflege- sowie der Desinfektionsmittel. Nasse Hände können eine vermehrte Keimbelastung bedeuten. Auch sind Handschuhe nur auf trockene Hände überzuziehen.

Trocknen Sie die Hände gründlich und schonend ab – auch in den Fingerzwischenräumen.

  • ausreichend Desinfektionsmittel nehmen (laut Herstellerangaben bzw. so viel wie in die hohle Hand passt)

  • Hände an allen Stellen solange einreiben bis sie trocken sind (Einwirkzeit beachten!)

  • Desinfektionsmittel nie abtrocknen

  • empfohlen sind rückfettende, duft- und farbstofffreie Händedesinfektionsmittel auf Alkoholbasis, die VAH-gelistet sind

VAH-gelistet
Für den Umgang mit Lebensmitteln dürfen nur geeignete Desinfektionsmittel verwendet werden. Beim Verband angewandte Hygiene (VAH) gibt es eine Liste der vom VAH geprüften Desinfektionsmittel und Verfahren. Die Zulassung bezieht sich jedoch nur auf die Desinfektionswirkung des Mittels, nicht auf die Unbedenklichkeit des Kontakts mit der Haut.

Beachten Sie auf jeden Fall die Gebrauchsanweisung des Herstellers für das Desinfektionsmittel und halten Sie unbedingt die Einwirkzeit des Mittels ein.

Warum bevorzugt alkoholische Desinfektionsmittel?
Angelöste Hautfette bleiben nach Verdunsten des Alkohols auf der Hautoberfläche zurück und stehen damit der Haut grundsätzlich wieder zur Verfügung. Die rückfettende Komponente des Desinfektionsmittels ist als Hautschutz nicht ausreichend.

Kombinationspräparate sind nicht zu empfehlen. Sie belasten verstärkt die Haut. Außerdem wird meistens die erforderliche Einwirkzeit für die desinfizierende Wirkung nicht eingehalten.

Ideal ist der Einsatz von zwei getrennten Spendern am Waschbecken.

Spender mit Handreinigungsmittel:

  • frei von Duft- und Farbstoffen

  • Konservierungsstoffe und Emulgatoren mit geringem allergenen Potential (z.B. ohne Konservierungsstoffe wie Methylisothiazolinon MI / MCI)

Spender mit Händedesinfektionsmittel: 

  • auf alkoholischer Basis

  • rückfettend

  • frei von Duft- und Farbstoffen

Prüfen Sie immer, ob nur Reinigen oder nur Desinfizieren ausreicht oder ob beides notwendig ist. Wenn die Hände schmutzig sind, müssen sie zuerst gereinigt und anschließend sorgfältig abgetrocknet werden, denn Schmutz, Eiweiß und Feuchtigkeit können die Wirkung der Desinfektionsmittel beeinträchtigen.

GUT ZU WISSEN
Die hygienische Händedesinfektion ist deutlich hautfreundlicher als Händewaschen. Außerdem ist die Händedesinfektion auch effektiver bei der Keimreduzierung als Händewaschen. Wenn möglich sollte man die Händedesinfektion dem Händewaschen vorziehen.

  • Wenn beim Desinfizieren die Haut brennt, ist das ein Hinweis auf kleinste Hautverletzungen und Schädigungen. Es kann ein Warnsymptom für eine beginnende Hauterkrankung sein und sollte als Anlass genommen werden, ausgiebige Schulungen der Beschäftigten zu Hautschutz- und Hautpflegemaßnahmen durchzuführen.

  • Den betroffenen Beschäftigten sollte eine Beratung beim Betriebsarzt angeboten werden. Gegebenenfalls sollten sie sich bei einem Hautarzt vorstellen, um zu verhindern, dass Hauterkrankungen chronisch werden.

  • In Absprache mit dem Hygiene-Verantwortlichen bzw. dem Hersteller des Hautschutzpräparates und Desinfektionsmittels sollte geprüft werden, ob eine Hautschutzcreme vor der Desinfektion aufgetragen werden kann. Der hauteigene Fettfilm, der bei diesen Beschäftigten oft nicht mehr existiert, wird dadurch ersetzt. Das Desinfektionsmittel löst die Schutzcreme zwar an, ein (desinfizierter) Fettfilm als Schutzschicht verbleibt jedoch immer noch auf der Haut.

  • Das häufige Durchlaufen der Hygieneschleusen mit der Reihenfolge Waschen – Abtrocknen – Desinfizieren belastet die Haut besonders. Auf die durch das Waschen bereits entfettete Haut kommt zusätzlich noch das Desinfektionsmittel.

  • In Absprache mit dem Hygiene-Verantwortlichen bzw. dem Hersteller des Hautschutzpräparats und Desinfektionsmittels sollte ollte geprüft werden, ob eine Hautschutzcreme vor der Desinfektion aufgetragen werden kann. Der hauteigene Fettfilm, der bei diesen Beschäftigten oft nicht mehr existiert, wird dadurch ersetzt. Das Desinfektionsmittel löst die Schutzcreme zwar an, ein (desinfizierter) Fettfilm als Schutzschicht verbleibt jedoch immer noch auf der Haut.

  • Grundsätzlich empfohlen sind rückfettende, duft- und farbstofffreie Händedesinfektionsmittel auf Alkoholbasis.

  • Ein Hautschutz- und Hygieneplan hilft zu gewährleisten, dass die Beschäftigten in Sachen Handhygiene und Hautschutz alles richtig machen.

  • Im Hautschutz- und Hygieneplan steht, wann, wie und mit welchem Produkt die Hände gewaschen oder desinfiziert werden, wann Hautschutz- und Hautpflegemittel aufgetragen oder Schutzhandschuhe getragen werden müssen. Der Hautschutz- und Hygieneplan hängt gut sichtbar neben dem Waschplatz am Arbeitsplatz. Dort stehen auch die darin genannten Produkte zur Verfügung.

  • Bei der regelmäßigen Unterweisung der Beschäftigten dient der Hautschutz- und Hygieneplan zusammen mit den Betriebsanweisungen als Grundlage.

  • Muster-Hautschutz- und Hygienepläne der BGN finden Sie auf der Praxishilfen-Seite. Auch Hersteller und Lieferanten von Hautmitteln und Schutzhandschuhen sind bei der Auswahl und Erstellung eines Hautschutz- und Hygieneplanes behilflich.

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