In Ihrem Browser ist JavaScript deaktiviert.
Das Design dieser Webseite kann deshalb möglicherweise nicht in seinem vollen Umfang mit allen Funktionen abgebildet werden.
BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

Branchenwissen

Hautschutz/Hautbelastung – Position der BGN zum Tragen von Schutzhandschuhen

Position der BGN zum Tragen von Schutzhandschuhen in den Mitgliedsbetrieben

Zwei Männer machen einen Faustschlag eine Hand hat ein blauen Latexhandschuh an und einer nicht

Gefährdungen der Haut sind nicht an bestimmte Tätigkeiten oder Berufe gebunden. Voraussetzung ist immer eine sorgfältige Ermittlung der Hautgefährdungen mit einer Risikobewertung und Ableitung von Schutzmaßnahmen.

Beim Umgang mit Lebensmitteln sind dann Schutzhandschuhe zu tragen, wenn alle anderen vorrangigen arbeitstechnischen und organisatorischen Maßnahmen, die zu einer Reduktion der Hautgefährdung führen können, ausgeschöpft sind.

Die Handschuhe sind nur während der unmittelbar hautgefährdenden Tätigkeit zu tragen und die individuelle Empfindlichkeit ist zu berücksichtigen.

Grundsätzlich können z. B. folgende Lebensmittel hautbelastend sein: Fleisch, Fisch, Obst, Gemüse, Gewürze, Marinaden. Schutzhandschuhe zum Schutz vor Verletzungen können auch angezeigt sein beim Umgang mit z.B. Knochen oder Knochensplittern und Fischschuppen sowie Stechschutz- und Schnittschutzhandschuhe bei Arbeiten mit Messern. Werden Handschuhe aus Produktschutzgründen getragen, so ist das Risiko einer Hautgefährdung gegenüber den Hygienevorteilen sorgfältig abzuwägen.

...sind zu tragen

  • beim Verkauf trockener Backwaren,

  • an Frischetheken, wo Hilfsmittel eingesetzt werden können, die ein direktes Anfassen der Ware vermeiden helfen, z. B. Greifzangen, Gabeln, Papierunterlagen.

Kontakt

0621 4456-3635

Gesundheitsschutz Mannheim

gs_praevention_mannheim@bgn.de gs_praevention_mannheim@bgn.de