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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung
Mitarbeiter setzt Mehlsäcke auf einen Verbund

Heben und Tragen

Das Heben, Halten und Tragen schwerer Lasten, vor allem in ungünstigen Haltungen, erhöht das Risiko für die Entstehung von Rückenerkrankungen und Verletzungen. Unternehmen müssen diese Belastungen ihrer Beschäftigten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und beurteilen. Die Belastungen sind soweit zu verringern, dass eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten auszuschließen ist.

Da beim Heben, Halten und Tragen neben dem Gewicht der Last u. a. auch die Körperhaltung und Häufigkeit der Tätigkeit eine Rolle spielen, können keine verbindlichen Grenzwerte angegeben werden. Lasten größer als 40 kg für Männer und 25 kg für Frauen sind jedoch grundsätzlich als Risiko einzustufen.

Bei Überschreitung der in der Tabelle genannten Lasten und Häufigkeiten sollten die Risiken genauer betrachtet werden.

Tabelle: Lasten – Tätigkeit und Häufigkeit pro Arbeitstag

 Frauen Männer 
Lastgewicht5–10 kg10–15 kg10–15 kg15–20 kg
Heben (pro Arbeitstag)1005010050
Halten, Tragen (ab 5 sek)60306030

Im ersten Schritt ist zu ermitteln, ob eine Belastung vorliegt. Dazu können die branchenspezifischen Beurteilungsshilfen der BGN verwendet werden.
Zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim manuellen Umgang mit Lasten eignet sich auch die sogenannte Leitmerkmalmethode. Sie liefert als Ergebnis ein Maß für die Wahrscheinlichkeit einer körperlichen Überbeanspruchung und Handlungsbedarf.

Wie können Belastungen durch Heben, Halten und Tragen verringert werden?

  • Lastgewicht verringern

  • Verwendung leichter Materialien, z. B. Paletten aus Kunststoff statt Holz

  • Palettendeckel aus Pappe statt Holz

  • Tragen schwerer Lasten zu zweit

  • Hebe- und Transporthilfen einsetzen

  • Arbeitshöhe anpassen, um in möglichst gerader, rückenschonender Körperhaltung zu arbeiten

  • Rückenschonende Arbeitstechniken: Lasten körpernah tragen, anheben mit geradem Rücken. Dazu gibt es Unterweisungskurzgespräche und Faltblätter

  • Greifentfernung verringern: Greifen und Absetzen soll möglichst körpernah erfolgen. Dadurch wird auch Heben unter weitem Vorbeugen und mit verdrehtem Oberkörper vermieden. Dies schont den Rücken

  • Wege verkürzen: Bereitstellen von Material und Müllsammelbehältern nah am Arbeitsplatz. Beseitigen von Hindernissen

  • Häufigkeit verringern: Vermeiden Sie durch organisatorische Maßnahmen wie Jobrotation, dass eine Person am Arbeitstag zu viel trägt

  • Ausgleichsübungen: Zu empfehlen ist, dass die Beschäftigten während der Arbeit Ausgleichsübungen durchführen. Nutzen Sie die Anleitungen zu branchenspezifischen Ausgleichsübungen der BGN

  • Betriebliches Gesundheitsmanagement: Die BGN unterstützt Mitgliedsbetriebe bei der Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements

Siehe auch: DGUV Information 208-033: Muskel-Skelett-Belastungen – erkennen und beurteilen,
insbesondere
Kapitel 2: Welche Tätigkeiten können zu einer Gefährdung führen? und
Kapitel 3: Wie beurteile ich Muskel-Skelett-Belastungen in meinem Betrieb? 

Geschäftsbereich Prävention

0621 4456 - 3517

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

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