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Branchenwissen

Pflicht-Schulungen

Beschäftigte, die in Berührung mit Lebensmitteln kommen – dazu zählen u. a. Küchen- , Reinigungs-, Service- und Verkaufspersonal –, müssen in regelmäßigen Abständen in den Themen Lebensmittelhygiene und Infektionsschutz geschult werden.

Hierzu gibt es zwei unterschiedliche Schulungen:

Beide Schulungen sind Pflicht. Für die Durchführung oder Organisation der Schulungen ist der Arbeitgeber verantwortlich.

Geschäftsbereich Prävention

0621 4456 - 3517

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

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