Beschäftigte, die in Berührung mit Lebensmitteln kommen – dazu zählen u. a. Küchen- , Reinigungs-, Service- und Verkaufspersonal –, müssen in regelmäßigen Abständen in den Themen Lebensmittelhygiene und Infektionsschutz geschult werden.
Hierzu gibt es zwei unterschiedliche Schulungen:
- Lebensmittelhygiene-Schulung nach Verordnung (EG) Nr. 852/2004
- Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IFSG)
Beide Schulungen sind Pflicht. Für die Durchführung oder Organisation der Schulungen ist der Arbeitgeber verantwortlich.