Leicht verderbliche Lebensmittel dürfen nur von Personen be- und verarbeitet werden, die ihrer Tätigkeit entsprechend in Fragen der Lebensmittelhygiene geschult wurden. Grundlage ist die sogenannte Basis-Hygieneverordnung, die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 LL. Die Regelungen zur Schulung finden Sie in Anhang II Kapitel XII Nr. 1 LL der Verordnung.
Die Lebensmittelhygiene-Schulung nach Verordnung (EG) Nr. 852/2004 ist verpflichtend.
Als Checkliste für die Schulung in Lebensmittelhygiene kann die DIN 10514 „Lebensmittelhygiene – Hygieneschulung“ hilfreich sein.
Hilfreiche Materialien
- Der Kurzvortrag zur Lebensmittelhygiene bietet einen Überblick über die Lebensmittelhygiene (rechtliche Grundlagen, allgemeine Hygienegrundlagen, HACCP-Grundsätze, Kurzinfo zum Infektionsschutzgesetz, Hautschutz)
- Informationen für Küchenpersonal zur Hygiene in Großküchen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR)und der Weltgesundheitsorganisation (WHO)in verschiedenen Sprachen
- Film „Was tun mit dem Huhn?“ – Film des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zur Küchenhygiene beim Umgang mit Geflügel
- Unterrichtsmaterialien „Hygiene in Küchen“ für Lehrkräfte und Ausbilder im Schulportal der DGUV „Lernen und Gesundheit“
- Kundeninformation „Ohne Handschuhe – trotzdem hygienisch“ über die Hygienemaßnahmen im Betrieb und den Verzicht auf Einmalhandschuhe im Bäckerei- und Fleischereiverkauf bzw. bei der Essensausgabe.