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Lebensmittelhygiene-Schulung nach Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Leicht verderbliche Lebensmittel dürfen nur von Personen be- und verarbeitet werden, die ihrer Tätigkeit entsprechend in Fragen der Lebensmittelhygiene geschult wurden. Grundlage ist die sogenannte Basis-Hygieneverordnung, die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 LL. Die Regelungen zur Schulung finden Sie in Anhang II Kapitel XII Nr. 1 LL der Verordnung.

Die Lebensmittelhygiene-Schulung nach Verordnung (EG) Nr. 852/2004 ist verpflichtend.

Als Checkliste für die Schulung in Lebensmittelhygiene kann die DIN 10514 „Lebensmittelhygiene – Hygieneschulung“ hilfreich sein.

Hilfreiche Materialien

 

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