Überall dort, wo Lebensmittel industriell oder handwerklich hergestellt oder verarbeitet werden, hat Hygiene oberste Priorität. Die Lebensmittelhygiene ist ein wichtiger Aspekt der Lebensmittelsicherheit. Diese sicherzustellen ist die gesetzliche Pflicht aller, die gewerblich mit Lebensmitteln umgehen. Die Betriebe sind dafür verantwortlich, dass hygienisch einwandfrei gearbeitet wird. Ein wichtiges Thema ist dabei auch „Hygiene und Hautschutz“.
Maßnahmen nach einer vorübergehenden Stilllegung der Trinkwasser-Installation in Gebäuden
Die Nicht-Nutzung von Trinkwasser-Installationen kann das Risiko einer Verkeimung mit Legionellen und anderen pathogenen Keimen erhöhen. Zur Erhaltung der Trinkwasserqualität im Falle von vorübergehenden Betriebsstilllegungen (z. B. in den Ferien oder bei verordneten Betriebsunterbrechungen) sind Maßnahmen zu ergreifen.
Mehr dazu:
Hinweise zur Wiederinbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen nach Betriebsunterbrechungen https://www.dvgw.de/medien/dvgw/wasser/installation/Info-wiederinbetriebnahme-trinkwasser-installat ion-nach-betriebsunterbrechungen.pdfStilllegung und Wiederinbetriebnahme von Schankanlagen bei mehrwöchiger Betriebsunterbrechung
Leitlinien stellen den aktuellen, allgemein anerkannten Stand der Hygienepraxis dar. Sie haben das durch die europäischen und nationalen Vorschriften geförderte Anerkennungsverfahren durchlaufen und sind als allgemein anerkannte Leitlinie im Europäischen Amtsblatt notifiziert.
Häufig gestellte Fragen (FAQ): Hygiene und Hautschutz | |
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Grundvoraussetzung aller Hygienemaßnahmen: gesunde Haut | |
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Kundeninformation „Ohne Handschuhe – trotzdem hygienisch“ | |
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Pflicht-Schulungen | |
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Lebensmittelhygiene-Schulung | |
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Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz | |
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Seminare zu Hygiene und Arbeitsschutz | |
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Kurzvortrag Lebensmittelhygiene | |
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Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz – in mehreren Sprachen | |
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Formular: Nachweis über die Belehrung nach Infektionsschutzgesetz | |
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