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Eigenbau und wesentliche Änderung von Maschinen und Anlagen
Häufig stellen Betriebe Maschinen für den Eigengebrauch her oder verändern Maschinen für ihre Bedürfnisse. Auf diese Weise übernehmen sie häufig Herstellerpflichten und müssen die entsprechenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllen.
Konkrete Hinweise, wie der Betrieb beim Bau einer Maschine für den Eigengebrauch oder bei einer wesentlichen Änderung eine zentrale Herstellerpflicht erfüllen kann, erläutert der Fachartikel „Risikobeurteilung konkret – eine Handlungsanleitung“.