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Zwei Männer stehen in einer Fabrikhalle, ein Mann zeigt auf etwas.

Branchenwissen

Maschinen- und Anlagensicherheit

Eigenbau und wesentliche Änderung von Maschinen und Anlagen

Werkzeugwagen steht vor einer Anlage

Häufig stellen Betriebe Maschinen für den Eigengebrauch her oder verändern Maschinen für ihre Bedürfnisse. Auf diese Weise übernehmen sie häufig Herstellerpflichten und müssen die entsprechenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllen.

Welche Pflichten damit verbunden sind, können Sie detailliert im Handlungsleitfaden Maschinen- und Anlagensicherheit und im Fachartikel „Teamarbeit neue Maschine – Herstellen von Maschinen für den Eigengebrauch “ nachlesen.

Konkrete Hinweise, wie der Betrieb beim Bau einer Maschine für den Eigengebrauch oder bei einer wesentlichen Änderung eine zentrale Herstellerpflicht erfüllen kann, erläutert der Fachartikel „Risikobeurteilung konkret – eine Handlungsanleitung“.

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