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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung
Bäcker steht in Schutzkleidung vor einem Fettbackgerät und kontrolliert es.

Branchenwissen

Maschinen – Geräte – Anlagen

Mängel an Maschinen melden

Beschädigte Isolierung

Beschäftigte behalten festgestellte sicherheitstechnische Mängel an Maschinen – wie eine defekte Schutzabdeckung oder ein beschädigter Stecker – immer wieder für sich. Uns so werden Mängel oft nicht umgehend beseitigt und stellen eine Unfallgefahr dar.

Damit nichts vergessen wird:

  • Bringen Sie Ihre Beschäftigten dazu, Mängel schriftlich anzuzeigen. Das Verfahren muss einfach sein. Und es muss in allen Betriebsstätten und Abteilungen zur Verfügung stehen. Es reicht ein Zettel, der dem Chef auf den Schreibtisch gelegt oder an einer bestimmten Stelle ans schwarze Brett gepinnt wird.

  • Ganz wichtig für den dauerhaften Erfolg: Die Mängel müssen zeitnah und sichtbar abgearbeitet werden; vielleicht sogar eine Rückmeldung mit Dankeschön an den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin. In größeren Betrieben empfiehlt es sich, eventuell ein elektronisches Meldeverfahren aufzubauen.

TIPP: Nutzen Sie das beschreibbare Mängelmelde-Formular der BGN. 

Die BGN hält die Mängelmeldung für sehr wichtig und vergibt für solch ein Verfahren Prämienpunkte in ihrem Prä­mienverfahren.

Geschäftsbereich Prävention

0621 4456 - 3517

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

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