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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung
Zwei Mitarbeiter in der Getränkeindustrie bei der Gefährdungsbeurteilung

Branchenwissen

Praxishilfen von A bis Z – Getränkeindustrie

Hier, bei den Praxishilfen von A bis Z, finden Sie Informationen Ihrer BGN rund um den Arbeitsschutz, passend zu Ihrer Branche und Betriebsgröße. Jedes Unternehmen – egal, ob Großbetrieb oder Kleinbetrieb – ist in Deutschland dazu verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz einzuhalten.

Damit Sie die Organisation des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen strukturiert angehen können, stellt Ihnen die BGN viele Arbeitshilfen zur Verfügung. Dazu gehören Formulare, Vordrucke, Berechnungsprogramme und Unterweisungshilfen. Ganz am Anfang steht die Gefährdungsbeurteilung – eine Bestandsaufnahme der möglichen Gefährdungen in Ihrem Unternehmen. Danach wissen Sie genau, was Sie tun müssen.

Bei allen Fragen zum Thema Arbeitsschutz können Sie sich zum Beispiel an Ihre zuständige Aufsichtsperson (AP) oder Sicherheitsfachkraft (SiFa) wenden. Sie berät Sie umfassend dazu, wie Sie Unfälle bei Ihnen am Arbeitsplatz proaktiv vermeiden können. Erkundigen Sie sich nach den kostenlosen Unterstützungsangeboten Ihrer BGN. Arbeitsschutz in besonderem Maße wird bei der BGN belohnt. Informieren Sie sich über unser Prämienverfahren oder sprechen Sie mit Ihrer AP bzw. SiFa.

 

Betriebsanweisungen

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Formulare

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Interaktive Module

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Symbolbibliothek

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Häufig gestellte Fragen

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Alleinarbeit

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Arbeitsplatzgestaltung

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Arbeitswelt 4.0

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Arbeitszeitgestaltung

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Behälter, Silos, enge Räume

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Biostoffe

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Brandschutz

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Ergonomie

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Erste Hilfe

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Explosionsschutz

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Flüssiggas- und Erdgasanlagen

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Gefährdungsbeurteilung

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Gefahrstoffe/Chemikalien

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Hautschutz/Hautbelastung

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Heben und Tragen

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Lärm (und Vibrationen)

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Lebensmittelhygiene

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Leitern und Absturzprävention

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Luft am Arbeitsplatz

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Maschinen- und Anlagensicherheit

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Mutterschutz

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Psychische Gefährdungen/Stress

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Rückengesundheit

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Silos, Behälter, enge Räume

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Suchtprävention

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Transport/Lagern

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Unterweisung

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Vibrationen (und Lärm)

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