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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

DGUV Regeln

DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können. DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger. Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht.

 

NummerTitel
100-001Grundsätze der Prävention
100-500Betreiben von Arbeitsmitteln
101-005Hochziehbare Personenaufnahmemittel
101-019Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln
101-038Bauarbeiten
103-003Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen
103-008Steiggänge für Behälter und umschlossene Räume
103-011Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
103-013Elektromagnetische Felder
103-015Richtlinien für die Verwendung von Ozon zur Wasseraufbereitung
103-602Branche Abwasserentsorgung
107-001Betrieb von Bädern
108-010Überfallprävention in Verkaufsstellen
109-009Fahrzeuginstandhaltung
110-001Arbeiten in Gaststätten
110-003Branche Küchenbetriebe
110-004Branche Backbetriebe
110-007Verwendung von Getränkeschankanlagen
110-008Arbeiten in der Fleischwirtschaft
110-010Verwendung von Flüssiggas
112-139Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen
112-189Benutzung von Schutzkleidung
112-190Benutzung von Atemschutzgeräten
112-191/112-991Benutzung von Fuß- und Knieschutz
112-192Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz
112-193Benutzung von Kopfschutz
112-194Benutzung von Gehörschutz
112-195Benutzung von Schutzhandschuhen
112-198Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz
112-199Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten
112-201Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken
112-202Benutzung von Stechschutzkleidung, Stechschutzhandschuhen und Armschützern
112-991/112-191Benutzung von Fuß- und Knieschutz
113-001Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)
113-004Behälter, Silos und enge Räume
114-610Branche Grün- und Landschaftspflege
115-002Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung

Geschäftsbereich Prävention

0621 4456 - 3517

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

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