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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung
Content Bühne Vorschriften

DGUV Vorschriften

Um Ihrem umfassenden Aufträgen nach § 14 ff. SGB VII nachzukommen, erlassen die Unfallversicherungsträger (UV-Träger) DGUV Vorschriften, deren Einhaltung von den Aufsichtsdiensten der UV-Träger überprüft wird. 

Unfallverhütungsvorschriften der BGN

Geschäftsbereich Prävention

0621 4456 - 3517

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