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Um Ihrem umfassenden Aufträgen nach § 14 ff. SGB VII nachzukommen, erlassen die Unfallversicherungsträger (UV-Träger) DGUV Vorschriften, deren Einhaltung von den Aufsichtsdiensten der UV-Träger überprüft wird.
Überarbeitet: DGUV Vorschrift 2
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Die DGUV Vorschrift 2 gibt die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung vor. Die BGN unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung.