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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung
Content Bühne Vorschriften

Branchenwissen

DGUV Vorschriften

Um Ihrem umfassenden Aufträgen nach § 14 ff. SGB VII nachzukommen, erlassen die Unfallversicherungsträger (UV-Träger) DGUV Vorschriften, deren Einhaltung von den Aufsichtsdiensten der UV-Träger überprüft wird. 

Unfallverhütungsvorschriften der BGN

NummerTitel
1Grundsätze der Prävention
2Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
3Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
15Elektromagnetische Felder
52Krane
54Winden, Hub- und Zuggeräte
56Arbeiten mit Schussapparaten
68Flurförderzeuge
70Fahrzeuge

Wichtige Unfallverhütungsvorschriften aus anderen Bereichen

NummerTitel
25Überfallprävention

Geschäftsbereich Prävention

0621 4456 - 3517

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

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