Um Ihrem umfassenden Aufträgen nach § 14 ff. SGB VII nachzukommen, erlassen die Unfallversicherungsträger (UV-Träger) DGUV Vorschriften, deren Einhaltung von den Aufsichtsdiensten der UV-Träger überprüft wird.
News zu den DGUV-Vorschriften
DGUV Vorschrift 15 „Elektromagnetische Felder“ zum 1. September 2025 außer Kraft gesetzt
Die Vertreterversammlung der BGN hat in ihrer Sitzung am 3. Juli 2025 die Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „ElektromagnetischeFelder“ (DGUV Vorschrift 15) vom 1. Januar 2002 beschlossen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Außerkraftsetzung mit Datum vom 18. August 2025 genehmigt. Die Außerkraftsetzung erfolgt zum 1. September 2025.