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Bäcker bearbeitet Teig auf dem Backtisch

Branchenwissen

Aushangpflichtige Gesetze

Vorschriften und Informationen

Schutzvorschriften, die Gesundheit und Rechte der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu schützen. Sie sind für alle Arbeitnehmer zugänglich.

 

Vorschriften Aushangpflicht Bedingungen / Bemerkungen
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz lt. § 12 Abs. 5 aushangpflichtig  
Arbeitszeitgesetz lt. § 16 aushangpflichtig  
Jugendarbeitsschutzgesetz lt. §§ 47, 48, 54 aushangpflichtig wenn regelmäßig mindestens ein Jugendlicher beschäftigt wird
Mutterschutzgesetz lt. § 26 aushangpflichtig wenn mehr als 3 Frauen beschäftigt werden
Ladenschlussgesetz lt. § 21 aushangpflichtig Apotheken, innerhalb der Verkaufsstelle und ab einem Beschäftigten
Bürgerliches Gesetzbuch lt. Art. 2 des ArbREG-AnpassungsG i.d.F. Artikel 9 des GleiBG, wenn in der Regel mehr als 5 Arbeitnehmer angestellt sind Aushangpflichtig §§ 611 bis 630
Arbeitsgerichtsgesetz Aushangpflicht nach Artikel 2 des ArbREG-AnpassungsG i.d.F. Artikel 9 des GleiBG und § 12 Abs. 5 AGG Aushangpflichtig § 61b, wenn mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigt werden
Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen Wichtige sonstige arbeitsschutzrechtliche Vorschriften  

 

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