Betriebliche Ersthelfende brauchen eine Ersthelferausbildung (Erst- oder Grundausbildung) bei einer zugelassenen Ausbildungsstelle. Anschließend besuchen sie alle zwei Jahre eine Fortbildung.
Grundausbildung und Fortbildung dauern jeweils einen Tag (9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten).
Kostenübernahme durch die BGN
Die BGN übernimmt die Kursgebühren der Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfern in BGN-Mitgliedsbetrieben.
Voraussetzung: Die Ausbildungsstelle ist zugelassen. Die sogenannten ermächtigten Ausbildungsorganisationen sind in einer Datenbank enthalten.
Abrechnungsformular zur Kostenübernahme durch die BGN
Fordern Sie das BGN-Abrechnungsformular online an. Dazu benötigen Sie die 15-stellige Unternehmensnummer. In dem maschinenlesbaren Abrechnungsformular, das die BGN Ihnen nach Anforderung zuschickt, sind bereits Ihre Unternehmensdaten mit der BGN-Versicherungsnummer der Betriebsstätte eingedruckt. Sollen Beschäftigte mehrerer Betriebsstätten am Ersthelferlehrgang teilnehmen, müssen Sie für jede dieser Betriebsstätten ein Abrechnungsformular anfordern.
Sie erhalten die Abrechnungsformulare per Post. Der Versand auf dem Postweg dauert ca. 5 bis 7 Werktage
Abrechnungsformular anfordern Abrechnungsverfahren für Ausbildungsstellen
Die Ausbildungsstellen und Dienstleister rechnen direkt mit der BGN ab. Dazu reichen sie der BGN dazu das vom Unternehmen ausgefüllte und von den Teilnehmern unterschriebene BGN-Abrechnungsformular ein.
Zur Abrechnung der Kursgebühren kann auch unser BGN-Rechnungsformular heruntergeladen und als Vorlage genutzt werden.
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