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Käse

Branchenwissen

Biostoffe in der Nahrungsmittelherstellung

Biologische Arbeitsstoffe (kurz: Biostoffe) sind natürliche und/oder genetisch veränderte Bakterien, (Schimmel-) Pilze und Viren, Zellkulturen und Endoparasiten (Parasiten, die im Wirt leben). Diese können Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen bei Menschen hervorrufen. Auch Agenzien wie der BSE-Erreger gehören zu dieser Gruppe.

Derzeit sind mehr als 15.000 Biostoffe, entsprechend ihres Infektionsrisikos, in vier Risikogruppen eingestuft.

Wo kommen Biostoffe vor?

Biostoffe kommen überall vor. Größtenteils nimmt man sie mit den Sinnesorganen nicht wahr. Auf Schimmelpilze können manchmal allerdings ein muffiger Geruch und ein sichtbarer Befall auf Oberflächen hinweisen.

Milchprodukte können eine Vielzahl von Mikroorganismen enthalten. In einigen Fällen sind Bakterien für Fermentationsprozesse erwünscht oder sogar notwendig, beispielsweise für die Herstellung von Käse. Manche Mikroorganismen, wie z. B. Camphylobacter, Salmonellen oder Listerien sind jedoch humanpathogen. Das heißt, sie können lebensmittelbedingte Infektionen oder Lebensmittelvergiftungen hervorrufen. Bei bestimmten Tätigkeiten in der Käserei kann es zu erhöhter Schimmelpilzbelastung kommen.

Bei der Getreideannahme, Reinigung der Mehlsilos und manchen Arbeitsschritten in der Produktion sind die Atemwege wegen der Staubentwicklung einer hohen Belastung ausgesetzt. Arbeiten in allen Bereichen erforderlich. Getreideschädlinge enthalten Allergene. Diese können auch nach einer Schädlingsbekämpfungsmaßnahme weiter vorhanden sein.

Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung

Wie kommt es zur Gefährdung? Durch Freisetzung von Arbeitsstoffen in die Luft bzw. Kontakt zu Oberflächen, die mit Biostoffen besiedelt sind, kann es zu Sensibilisierungen oder in seltenen Ausnahmen zu Infektionen kommen. Um das Risiko dafür möglichst klein zu halten, müssen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden. Die erste notwendige Maßnahme ist das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung. Wichtige Informationen dazu finden Sie in der GESTIS-Biostoffdatenbank der DGUV. Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung legt der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen fest, um Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu schützen.

Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen muss der Arbeitgeber die auftretenden Gefährdungen ermitteln und beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) sowie die notwendigen Schutzmaßnahmen festlegen. Hierfür sind umfangreiche Informationen zu den biologischen Arbeitsstoffen erforderlich. 

Dabei befolgt man das "STOP-Prinzip":

S = Substitution

T = technische Schutzmaßnahmen

O = organisatorische Schutzmaßnahmen

P = persönliche Schutzmaßnahmen). 

Vor Benutzung muss die persönliche Schutzausrüstung (PSA) auf einwandfreien Zustand geprüft werden. Mangelhafte PSA (z. B. eingerissene Handschuhe, beschädigte Schuhe) sollte umgehend ausgetauscht werden.

Für Beschäftigte in Zirkusbetrieben mit Tierhaltung sollte ein ausreichender Impfschutz sichergestellt sein.

Hygiene in Betrieben ist ein wichtiger Aspekt zum Schutz vor gesundheitlicher Beeinträchtigung durch Biostoffe. Betriebe sind verpflichtet, eine angemessene und geeignete "Gute Hygienepraxis" einzuhalten:

1. Reinigungs- und Desinfektionspläne erstellen und festlegen: zuständiges Reinigungspersonal, Reinigungsumfang, Reinigungsintervalle, Reinigungsgeräte, Reinigungsmittel

2. Reinigen von Maschinen, Geräten, Einrichtungen, Räumen und insbesondere Fußböden: staubarm mit geeigneten Reinigungsgeräten und Reinigungsutensilien

3. verwendete Reinigungsgeräte, Behältnisse und Reinigungsutensilien (Wischmopp, Reinigungstücher, usw.) regelmäßig reinigen

4. Betriebsanweisungen für den Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln zu Gebrauch, Lagerung und Entsorgung zur Verfügung stellen (am besten in der Nähe der Arbeitsmittel und -stoffe gut sichtbar platzieren)

5. regelmäßige, verständliche Unterweisung der Mitarbeitenden zu den Betriebsanweisungen

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