Wenn Gebäude oder Gebäudeeinheiten vorübergehend nicht genutzt werden, verwendet auch keiner die Trinkwasserinstallationen (z. B. Wasserhahn).
Die Nicht-Nutzung von Trinkwasserinstallationen kann das Risiko einer Verkeimung mit Legionellen und anderen pathogenen Keimen (krankmachende Mikroorganismen wie Bakterien oder Pilze) erhöhen.
Damit die Trinkwasserqualität trotz temporärer Betriebsstilllegung erhalten bleibt, müssen präventive Maßnahmen ergriffen werden.
Maßnahmen: Trinkwasser-Installation temporär stilllegen
Die folgenden Maßnahmen können Sie treffen, um Gefährdungen durch die vorübergehende Stilllegung von Trinkwasser-Installationen (z. B. Wasserhahn, Duschen) zu vermeiden. Sie entsprechen den Vorgaben und Empfehlungen des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.).
Die Hygiene von Trinkwasser in Installationen wird am besten durch regelmäßige (normale) Nutzung aller Entnahmestellen – wie Wasserhähne, Duschen oder Toiletten – sichergestellt.
Falls die regelmäßige Nutzung nicht möglich ist, muss die Trinkwasser-Installation vorübergehend nach einem Spülplan betrieben werden. Dieser sieht vor, dass mindestens alle 7 Tage – besser alle 3 Tage an allen Entnahmestellen kaltes und warmes Wasser entnommen wird, um das stehende Wasser in den Leitungen vollständig auszutauschen.
Falls der Spülplan nicht umsetzbar ist, muss die Trinkwasser-Installation vorübergehend stillgelegt werden:
- Ganze Installation: Hauptabsperreinrichtung am Hausanschluss schließen, aber die Leitungen mit Trinkwasser befüllt lassen.
- Einzelne Gebäudeeinheit: Nur die betroffene Zuleitung absperren.
Wiederinbetriebnahme nach Stilllegung
| kurze Stilllegung | längere Stilllegung (über 6 Monate oder bei Entleerung) |
|---|---|
| Alle Entnahmestellen vollständig öffnen und das Wasser abfließen lassen, bis die Temperatur des kalten Wassers konstant bleibt (Prüfung: Finger in den Wasserstrahl halten). | Ein Fachinstallationsunternehmen muss die Wiederinbetriebnahme durchführen. Eventuell sind die Leitungen vorher gründlich zu spülen. |
Auskunft über zugelassene und qualifizierte Unternehmen für die Wiederinbetriebnahme geben die zuständigen Wasserversorger (z. B. Stadtwerke).