Die BGN und die BG BAU bieten in Kooperation mit
dem Deutschen Verband Flüssiggas e. V. (DVFG),
dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) sowie
dem Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF)
Lehrgänge für Prüfer von Flüssiggasanlagen an. Es gibt unterschiedliche Lehrgänge für verschiedene Prüferqualifikationen:
Ziel: Erwerb der erforderlichen Kenntnisse, die gemäß Abschnitt 4.2 der TRBS 1203 für "Zur Prüfung befähigte Personen" zu sicherheitstechnischen Prüfungen von gewerblichen Flüssiggas-Flaschenanlagen im Gastgewerbe und Schaustellergewerbe notwendig sind.
Dauer: 1 Tag (mit schriftlicher Prüfung)
Abschluss/Nachweis: Bei bestandener Prüfung Zertifikat und persönliche Scheckkarte zur Autorisierung
Teilnahmevoraussetzung: Nachweis einer gemäß TRBS 1203, Abschnitt 4.2, geforderten Berufsausbildung und Berufserfahrung sowie aktueller Fortbildungsbescheinigung (z. B. DVFG-TRF 2021)
Weitere Informationen, Termine, Ansprechpartner:
DVGW e. V. – Berufliche Bildung, Kim Celine Grun, Tel.: +49 351 323250-65, E-Mail: kim.grun@dvgw.de
Ziel: Erwerb der erforderlichen Kenntnisse, die gemäß Abschnitt 4.2 der TRBS 1203 für "Zur Prüfung befähigte Personen" zu sicherheitstechnischen Prüfungen von gewerblichen Flüssiggas-Flaschenanlagen in Fahrzeugen im Gastgewerbe und Schaustellergewerbe notwendig sind.
Dauer: 1 Tag (mit schriftlicher Prüfung)
Abschluss/Nachweis: Zertifikat
Teilnahmevoraussetzung: Nachweis einer gemäß gemäß TRBS 1203, Abschnitt 4.2, geforderten Berufsausbildung und Berufserfahrung sowie aktueller Fortbildungsbescheinigung (z. B. Sachkunde nach dem DVGW Arbeitsblatt G 607).
Weitere Informationen, Termine, Ansprechpartner:
Deutsche Flüssiggas Akademie, Mehtap Ugurlu Tel.: 0911 376527-14, E-Mail: kfz-gew@dfga.de oder
Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF), Ruth Magnus, Tel.: 06031 794790, E-Mail: magnus@zkf.de
Ziel: Erwerb der erforderlichen Kenntnisse, die gemäß Betriebssicherheitsverordnung für "zur Prüfung befähigte Personen im Baugewerbe" für sicherheitstechnische Prüfungen von gewerblichen Flüssiggas-Flaschenanlagen/Flüssiggasanlagen mit Versorgung aus Behältern zu Brennzwecken im Baugewerbe notwendig sind.
Dauer: 1 Tag (mit schriftlicher Prüfung)
Abschluss/Nachweis: Zertifikat und seine persönliche Scheckkarte zur Autorisierung
Teilnahmevoraussetzung: Nachweis einer gemäß Abschnitt 4.2 TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen" geforderten Berufsausbildung und Berufserfahrung sowie aktueller Fortbildungsbescheinigungen (z. B. DVFG-TRF 2021, geräte- und maschinenspezifische Unterweisung durch Hersteller etc.)
Weitere Informationen, Termine, Ansprechpartner:
DVGW e. V. Berufliche Bildung / Deutsche Flüssiggas Akademie (DFGA), Kim Celine Grun, Tel.: +49 351 323250-65, E-Mail: kim.grun@dvgw.de
Ziel: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer frischen ihre Kenntnisse über staatliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regelwerke auf, die sie nach Abschnitt 4.2 TRBS 1203 als „zur Prüfung befähigte Personen" für die sicherheitstechnische Prüfung von gewerblichen Flüssiggas-Flaschenanlagen zu Brennzwecken im Gastronomie-, Schausteller- und Baugewerbe benötigen.
Dauer: 1 Tag
Abschluss/Nachweis: Teilnahmebescheinigung
Teilnahmevoraussetzung: Nachweis des Lehrganges „Ausbildung von Personen für die sicherheitstechnische Prüfung von gewerblichen Flüssiggas-Flaschenanlagen zu Brennzwecken im Gast- und Schaustellergewerbe" oder anderer gleichwertiger Lehrgänge.
Weitere Informationen, Termine, Ansprechpartner:
DVGW e. V. Berufliche Bildung / Deutsche Flüssiggas Akademie (DFGA), Kim Celine Grun, Tel.: +49 351 323250-65, E-Mail: kim.grun@dvgw.de
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