Wenn Sie Ihre gewerbliche Flüssiggasanlage überprüfen lassen möchten, finden Sie hier in der BGN-Prüferdatenbank geeignete Prüferinnen und Prüfer. Es wird dabei unterschieden zwischen:
- Prüfungen von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in oder an Fahrzeugen nach DGUV-Grundsatz 310-003
- Prüfungen von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken soweit sie aus Flüssiggasflaschen versorgt werden oder Flüssiggasverbrauchsanlagen zu Brennzwecken soweit sie aus ortsfesten Druckgasbehältern versorgt werden nach DGUV-Grundsatz 310-005
- Prüfungen von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken im Baugewerbe und an Maschinen und Geräten des Baugewerbes nach DGUV-Grundsatz 310-005
Auf der Themenseite „Kontrollfristen und Prüffristen" (weiterführender Link) können Sie nachlesen, in welchem Abstand Sie Ihre Flüssiggasanlage regelmäßig überprüfen lassen müssen.
Welche Art von Flüssiggasanlage soll überprüft werden?
Wählen Sie aus, was auf die Anlage zutrifft, die Sie prüfen und kontrollieren lassen möchten. Mehrfachnennungen sind nicht möglich.
Diese BGN-Prüferdatenbank enthält Adressen von Prüferinnen und Prüfern von Flüssiggasanlagen, die uns bekannt sind. Sie dienen der Orientierung. Die Angaben in der Datenbank beruhen ausschließlich auf den Informationen der Prüferinnen und Prüfer. Die BGN hat sie nicht überprüft. Vergewissern Sie sich im Zweifelsfall über die Qualifikation der Prüferin bzw. des Prüfers.
Aufnahme von Prüferinnen und Prüfer in die Datenbank
Prüfer gewerblicher Flüssiggasanlagen, die in diese Prüfer-Datenbank aufgenommen werden möchten, schicken dieses Formular (PDF oder DOCX) ausgefüllt an die BGN.
Aufnahme von Prüfern in die Datenbank - Baugewerbe
Prüfer gewerblicher Flüssiggasanlagen, die in diese Prüfer-Datenbank aufgenommen werden möchten, schicken dieses Formular (PDF oder DOCX) ausgefüllt an die BGN.