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Kontrolle und Prüfung von Flüssiggas-Flaschenanlagen

Prüfer werden: Lehrgänge von BGN & Partnern

Die BGN und die BG BAU bieten in Kooperation mit

  • dem Deutschen Verband Flüssiggas e. V. (DVFG),

  • dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) sowie

  • dem Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF)

Lehrgänge für Prüfer von Flüssiggasanlagen an. Es gibt unterschiedliche Lehrgänge für verschiedene Prüferqualifikationen.

Wählen Sie Ihren Lehrgang aus:

Ziel: Erwerb der erforderlichen Kenntnisse, die gemäß Abschnitt 4.2 der TRBS 1203 für "Zur Prüfung befähigte Personen" zu sicherheitstechnischen Prüfungen von gewerblichen Flüssiggas-Flaschenanlagen im Gastgewerbe und Schaustellergewerbe notwendig sind.

Dauer: 1 Tag (mit schriftlicher Prüfung)

Abschluss/Nachweis: Bei bestandener Prüfung Zertifikat und persönliche Scheckkarte zur Autorisierung

Teilnahmevoraussetzung: Nachweis einer gemäß TRBS 1203, Abschnitt 4.2, geforderten Berufsausbildung und Berufserfahrung sowie aktueller Fortbildungsbescheinigung (z. B. DVFG-TRF 2021)

Weitere Informationen, Termine, Ansprechpartner: DVGW e. V. – Berufliche Bildung, Nadine Preuß, Tel.: 0351 323250-50, E-Mail: nadine.preuss@dvgw.de

Ziel: Erwerb der erforderlichen Kenntnisse, die gemäß Abschnitt 4.2 der TRBS 1203 für "Zur Prüfung befähigte Personen" zu sicherheitstechnischen Prüfungen von gewerblichen Flüssiggas-Flaschenanlagen in Fahrzeugen im Gastgewerbe und Schaustellergewerbe notwendig sind.

Dauer: 1 Tag (mit schriftlicher Prüfung)

Abschluss/Nachweis: Zertifikat

Teilnahmevoraussetzung: Nachweis einer gemäß gemäß TRBS 1203, Abschnitt 4.2, geforderten Berufsausbildung und Berufserfahrung sowie aktueller Fortbildungsbescheinigung (z. B. Sachkunde nach dem DVGW Arbeitsblatt G 607).

Weitere Informationen, Termine, Ansprechpartner:
Deutsche Flüssiggas Akademie, Mehtap Ugurlu Tel.: 0911 376527-14, E-Mail: kfz-gew@dfga.de oder

Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF), Ruth Magnus, Tel.:06031 794790, E-Mail: magnus@zkf.de

Ziel: Erwerb der erforderlichen Kenntnisse, die gemäß Betriebssicherheitsverordnung für "zur Prüfung befähigte Personen im Baugewerbe" für sicherheitstechnische Prüfungen von gewerblichen Flüssiggas-Flaschenanlagen/Flüssiggasanlagen mit Versorgung aus Behältern zu Brennzwecken im Baugewerbe notwendig sind.

Dauer: 1 Tag (mit schriftlicher Prüfung)

Abschluss/Nachweis: Zertifikat und seine persönliche Scheckkarte zur Autorisierung

Teilnahmevoraussetzung: Nachweis einer gemäß Abschnitt 4.2 TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen" geforderten Berufsausbildung und Berufserfahrung sowie aktueller Fortbildungsbescheinigungen (z. B. DVFG-TRF 2021, geräte- und maschinenspezifische Unterweisung durch Hersteller etc.)

Weitere Informationen, Termine, Ansprechpartner: DVGW e. V. Berufliche Bildung / Deutsche Flüssiggas Akademie (DFGA), Nadine Preuß, Tel.: 0351 323250-50, E-Mail: nadine.preuss@dvgw.de