In Ihrem Browser ist JavaScript deaktiviert.
Das Design dieser Webseite kann deshalb möglicherweise nicht in seinem vollen Umfang mit allen Funktionen abgebildet werden.
BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung
Hand mit Schutzhandschuh und Putzlappen

Branchenwissen

Handschuhe als Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Hautschutz/Hautbelastung

Mit Schutzhandschuhen eine Insektenspraydose halten

Das Tragen von Schutzhandschuhen im Sinne von Persönlicher Schutzausrüstung ist klar geregelt:

  • Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Pflicht, Art, Dauer und das Ausmaß der Hautgefährdung zu ermitteln und zu beurteilen sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen (§ 6 GefStoffV und TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen).

  • Unter Beachtung der Reihenfolge der Schutzmaßnahmen (STOP-Prinzip) sind flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe nur dann zu tragen, wenn kein weniger hautbelastender Stoff eingesetzt oder nicht Hilfsmittel und Werkzeuge eingesetzt werden können, die den direkten Stoffkontakt vermeiden.

  • Beim Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen ist die Gefährdung der Haut durch den Stoffkontakt gegenüber der Gefährdung der Haut durch das Tragen von Schutzhandschuhen mit Okklusionseffekt (Feuchtarbeit) abzuwägen. Es ist  sicher zu stellen, dass das Risiko für die Gesundheit der Haut durch die Schutzmaßnahme selbst immer geringer ist als ohne die Schutzmaßnahme (siehe auch "DGUV Information 212-017 „Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln“").

Reinigungsmittel-Kanister mit Gefahrenzeichen

In den BGN Mitgliedsbetrieben gibt es Tätigkeiten, bei denen grundsätzlich davon auszugehen ist, dass Schutzhandschuhe (als PSA) getragen werden müssen:

Chemikalienschutzhandschuhe müssen die Anforderungen der  DIN EN ISO 374 erfüllen. Die Auswahl geeigneter Chemikalienschutzhandschuhe ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Neben der Beständigkeit gegenüber den eingesetzten Chemikalien sind auch weitere Aspekte wie die Hautverträglichkeit des Handschuhmaterials, Griffsicherheit und Fingerfertigkeit zu berücksichtigen.

Die Angaben zur Chemikalienbeständigkeit eines Handschuhs enthält die Kennzeichnung auf dem Handschuh. Auch die Verpackung und die Benutzeranleitung enthalten wichtige Hinweise zu den Schutzeigenschaften. Bei der Kennzeichnung gibt es das Erlenmeyerkolben Piktogramm ,ergänzt durch die Typisierung A, B oder C. 

Wichtige Punkte, die Schutzhandschuhhersteller umsetzen müssen und Benutzer von Chemikalienschutzhandschuhen kennen sollten, sind:

  • Schutzhandschuhe werden hinsichtlich der Permeation in die drei Typen A, B und C eingeteilt. Die Typangabe ist Bestandteil der neuen Kennzeichnung und steht über dem Erlenmeyerkolben Piktogramm.

  • Die „Informationen des Herstellers“ enthalten Warnhinweise.

  • Hersteller müssen Degradationstests durchführen. Diese sollen Aussagen liefern, wie sich das Handschuhmaterial und damit seine Barrierefunktion unter der Einwirkung von Chemikalien verändert. Ursächlich für diese Veränderungen können Versprödung, Quellung oder Schrumpfung des Materialssein. Das Ergebnis des Degradationstests muss in der Benutzeranleitung angegeben werden.

Warnhinweise in Benutzeranleitung

Die Warnhinweise in der Benutzeranleitung nehmen die Benutzer in die Pflicht, auch eine Eignungsprüfung durchzuführen. So heißt es dort z. B.:

  • „Diese Information macht keine Angaben zur tatsächlichen Schutzdauer am Arbeitsplatz und zur Unterscheidung von Gemischen und reinen Chemikalien.“

  • „Es wird eine Überprüfung empfohlen, ob die Handschuhe für die vorgesehene Verwendung geeignet sind, da die Bedingungen am Arbeitsplatz in Abhängigkeit von Temperatur, Abrieb und Degradation von denen der Typprüfung ab weichen können.“

Den Universalhandschuh gibt es nicht

Wichtig ist, dass man bei der Gefährdungsbeurteilung alle bei der Tätigkeit vorkommenden Gefahrstoffe ermittelt hat. Ob nun ein Schutzhandschuh gegenüber drei oder sechs Chemikalien mindestens 30 Minuten beständig ist, stellt nur dann einen Vorteil dar, wenn genau diese sechs Chemikalien im Betrieb auch zum Einsatz kommen (Gemische sind jedoch ausgenommen). 

Handschuhtypen A, B und C

Typ A

Chemikalienschutzhandschuh weist eine Permeationsbeständigkeit* von mindestens jeweils 30 Minuten bei mindestens sechs Prüfchemikalien auf.

Typ B

Chemikalienschutzhandschuh weist eine Permeationsbeständigkeit von mindestens jeweils 30 Minuten bei mindestens drei Prüfchemikalien auf.

Typ C

Chemikalienschutzhandschuh weist eine Permeationsbeständigkeit von mindestens 10 Minuten bei mindestens einer Prüfchemikalie auf.

Permeation = Durchdringen von Chemikalien durch das Handschuhmaterial auf molekularer Ebene

Liste der Prüfchemikalien

Der Umfang der Prüfchemikalien umfasst 18 Chemikalien:

KennbuchstabePrüfchemikalie
AMethanol
BAceton
CAcetonitril
D Dichlormethan
EKohlenstoffdisulfid
FToluol
GDiethylamin
HTetrahydrofuran
IEthylacetat
Jn-Heptan
KNatriumhydroxid 40 %
LSchwefelsäure 96 %
MSalpetersäure 65 %
NEssigsäure 99 %
O Ammoniakwasser 25 %
PWasserstoffperoxid 30 %
SFlusssäure 40 %
TFormaldehyd 37 %

Fazit

  • Die Auswahl geeigneter Handschuhe muss immer Teil der Gefährdungsbeurteilung sein.

  • Die Herstellerinformationen sollten sorgfältig geprüft und mit den tatsächlichen Einsatzbedingungen abgeglichen werden.

  • Eine betriebliche Eignungsprüfung (z. B. durch Tragetests oder Rücksprache mit dem Hersteller) ist unerlässlich.

  • Die Kennzeichnung nach DIN EN ISO 374 bietet eine gute Orientierung – ersetzt aber keine individuelle Auswahlentscheidung.

 

Schutzhandschuhe
BGN-Position

Schutzhandschuhe Tragen?

Was sind die offiziellen Positionen der BGN zum Tragen von Schutzhandschuhen? Sind sie zwingend für die Hygiene? Schaden sie der Haut?

weiterlesen

Kontakt

0621 4456-3635

Gesundheitsschutz Mannheim

gs_praevention_mannheim@bgn.de gs_praevention_mannheim@bgn.de