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In einer Fritteuse mit zwei Körben liegen Pommes.

Branchenwissen

Prüfung und Kontrolle von Arbeitsmitteln

Maschinen- und Anlagensicherheit

Elektro-Prüfung einer Aufschnittschneidemaschine

Zur sicheren und fachgerechten Verwendung von Maschinen und Anlagen gehört, dass die vorgeschriebenen Prüfungen und Kontrollen durchgeführt werden. Was ist der Unterschied zwischen Prüfung und Kontrolle?

 

Nach § 14 Abs. 1 bis 4 BetrSichV:

  • Alle 4 Jahre: Teigbearbeitungsmaschinen wie Teigkneter, Teigausrollmaschinen, Teigteilmaschinen, Teigwirkmaschinen, Backöfen, Fettbackgeräte, Kühlschränke, Rührmaschinen, Gatterbrotschneidemaschinen, Brotscheidemaschinen mit Sichelmesser, usw.
  • Alle 6 Monate (Bei sehr geringer Fehlerquote: 1 Jahr, im Büro 2 Jahre): Mixer, Aufschnittschneidemaschinen, Verkaufswaagen, Kaffeeautomaten, Kochplatten, Rührgeräte, elektrische Handgeräte, Puddingkocher, elektrisch beheizte Messerabstreifer, usw.

Die Ergebnisse der Prüfungen müssen dokumentiert und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahren werden.

Hilfreich ist ein Verzeichnis der zu prüfenden Arbeitsmittel, aus dem die zu prüfenden Arbeitsmittel, die Fristen und der Prüfer hervorgehen. Nutzen Sie das Formular „Prüfplan für Maschinen und Geräte“  

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