Um Ihrem umfassenden Aufträgen nach § 14 ff. SGB VII nachzukommen, erlassen die Unfallversicherungsträger (UV-Träger) DGUV Vorschriften, deren Einhaltung von den Aufsichtsdiensten der UV-Träger überprüft wird.
Unfallverhütungsvorschriften der BGN
Wichtige Unfallverhütungsvorschriften aus anderen Bereichen
Nummer | Titel |
---|---|
25 | Überfallprävention |