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Bäcker bearbeitet Teig auf dem Backtisch

Branchenwissen

Aushangpflichtige Gesetze

Vorschriften und Informationen

Schutzvorschriften, die Gesundheit und Rechte der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu schützen. Sie sind für alle Arbeitnehmer zugänglich.

 

VorschriftenAushangpflichtBedingungen / Bemerkungen
Vorschriften
Aushangpflicht
lt. § 12 Abs. 5 aushangpflichtig
Bedingungen / Bemerkungen
 
Vorschriften
Aushangpflicht
lt. § 16 aushangpflichtig
Bedingungen / Bemerkungen
 
Vorschriften
Aushangpflicht
lt. §§ 47, 48, 54 aushangpflichtig
Bedingungen / Bemerkungen
wenn regelmäßig mindestens ein Jugendlicher beschäftigt wird
Vorschriften
Aushangpflicht
lt. § 26 aushangpflichtig
Bedingungen / Bemerkungen
wenn mehr als 3 Frauen beschäftigt werden
Vorschriften
Aushangpflicht
lt. § 21 aushangpflichtig
Bedingungen / Bemerkungen
Apotheken, innerhalb der Verkaufsstelle und ab einem Beschäftigten
Vorschriften
Aushangpflicht
lt. Art. 2 des ArbREG-AnpassungsG i.d.F. Artikel 9 des GleiBG, wenn in der Regel mehr als 5 Arbeitnehmer angestellt sind
Bedingungen / Bemerkungen
Aushangpflichtig §§ 611 bis 630
Vorschriften
Aushangpflicht
Aushangpflicht nach Artikel 2 des ArbREG-AnpassungsG i.d.F. Artikel 9 des GleiBG und § 12 Abs. 5 AGG
Bedingungen / Bemerkungen
Aushangpflichtig § 61b, wenn mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigt werden
Vorschriften
Aushangpflicht
Wichtige sonstige arbeitsschutzrechtliche Vorschriften
Bedingungen / Bemerkungen
 

 

Geschäftsbereich Prävention

0621 4456 - 3517

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