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Bäcker bearbeitet Teig auf dem Backtisch

Branchenwissen

Aushangpflichtige Gesetze

Schutzvorschriften, die Gesundheit und Rechte der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu schützen. Sie sind für alle Arbeitnehmer zugänglich.

 

VorschriftenAushangpflichtBedingungen / Bemerkungen
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzlt. § 12 Abs. 5 aushangpflichtig 
Arbeitszeitgesetzlt. § 16 aushangpflichtig 
Jugendarbeitsschutzgesetzlt. §§ 47, 48, 54 aushangpflichtigwenn regelmäßig mindestens ein Jugendlicher beschäftigt wird
Mutterschutzgesetzlt. § 26 aushangpflichtigwenn mehr als 3 Frauen beschäftigt werden
Ladenschlussgesetzlt. § 21 aushangpflichtigApotheken, innerhalb der Verkaufsstelle und ab einem Beschäftigten
Bürgerliches Gesetzbuchlt. Art. 2 des ArbREG-AnpassungsG i.d.F. Artikel 9 des GleiBG, wenn in der Regel mehr als 5 Arbeitnehmer angestellt sindAushangpflichtig §§ 611 bis 630
ArbeitsgerichtsgesetzAushangpflicht nach Artikel 2 des ArbREG-AnpassungsG i.d.F. Artikel 9 des GleiBG und § 12 Abs. 5 AGGAushangpflichtig § 61b, wenn mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigt werden
Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und FeiertagenWichtige sonstige arbeitsschutzrechtliche Vorschriften 

 

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