Schutzvorschriften, die Gesundheit und Rechte der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu schützen. Sie sind für alle Arbeitnehmer zugänglich.
Vorschriften | Aushangpflicht | Bedingungen / Bemerkungen | |
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Vorschriften | Aushangpflicht lt. § 12 Abs. 5 aushangpflichtig | Bedingungen / Bemerkungen | |
Vorschriften | Aushangpflicht lt. § 16 aushangpflichtig | Bedingungen / Bemerkungen | |
Vorschriften | Aushangpflicht | Bedingungen / Bemerkungen wenn regelmäßig mindestens ein Jugendlicher beschäftigt wird | |
Vorschriften | Aushangpflicht lt. § 26 aushangpflichtig | Bedingungen / Bemerkungen wenn mehr als 3 Frauen beschäftigt werden | |
Vorschriften | Aushangpflicht lt. § 21 aushangpflichtig | Bedingungen / Bemerkungen Apotheken, innerhalb der Verkaufsstelle und ab einem Beschäftigten | |
Vorschriften | Aushangpflicht lt. Art. 2 des ArbREG-AnpassungsG i.d.F. Artikel 9 des GleiBG, wenn in der Regel mehr als 5 Arbeitnehmer angestellt sind | Bedingungen / Bemerkungen Aushangpflichtig §§ 611 bis 630 | |
Vorschriften | Aushangpflicht Aushangpflicht nach Artikel 2 des ArbREG-AnpassungsG i.d.F. Artikel 9 des GleiBG und § 12 Abs. 5 AGG | Bedingungen / Bemerkungen Aushangpflichtig § 61b, wenn mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigt werden | |
Vorschriften | Aushangpflicht Wichtige sonstige arbeitsschutzrechtliche Vorschriften | Bedingungen / Bemerkungen |