Jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb muss dokumentiert und fünf Jahre lang aufbewahrt werden (§24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention).
Benutzen Sie für die Aufzeichnungen den
Dokumentationsbogen für Erste-Hilfe-Leistungen
aus der DGUV Information 204-021 Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen (Meldeblock).
Den Meldeblock können Mitgliedsbetriebe im BGN-Medienshop anfordern.
Bewahren Sie jede mit Erste-Hilfe-Aufzeichnungen ausgefüllte Meldeblockseite an einem Ort auf, zu dem Unbefugte keinen Zugriff haben (z. B. in der Personalabteilung).
GUT ZU WISSEN
Die Erste-Hilfe-Aufzeichnungen dienen als Nachweis, dass die Verletzung/Erkrankung bei einer versicherten Tätigkeit ein- bzw. aufgetreten ist. Diese Aufzeichnungen können sehr wichtig sein, wenn z. B. Spätfolgen eintreten sollten.