Das seit 1.1.2018 geltende Mutterschutzgesetz soll eine verantwortungsvolle Abwägung zwischen dem Gesundheitsschutz für eine schwangere oder stillende Frau und ihr (ungeborenes) Kind sowie der selbstbestimmten Entscheidung der Frau über ihre Erwerbstätigkeit gewährleisten. Eine wichtige Rolle nehmen auch hier die Beurteilung der Gefährdung am Arbeitsplatz und die sich daraus ergebenden Maßnahmen ein. Informationen zur Meldepflicht, Gefährdungsbeurteilung und zum Beschäftigungsverbot finden Sie auf unserer BGN-Themenseite „Mutterschutzgesetz“.