In Ihrem Browser ist JavaScript deaktiviert. Das Design dieser Webseite kann deshalb möglicherweise nicht in seinem vollen Umfang mit allen Funktionen abgebildet werden.
Ein Notfall, bei dem keine Zeit verloren werden darf
Eine Augenverätzung durch Säuren, Laugen bzw. laugen- oder säurehaltige Chemikalien ist der dringendste Augennotfall. Als Akutmaßnahme muss das verletzte Auge so schnell wie möglich und intensiv mit Wasser gespült werden. Wasser wird als das Mittel der ersten Wahl empfohlen. Die Schnelligkeit der intensiven Augenspülung entscheidet häufig über die Prognose des Augenlichts.
So stellen Sie eine funktionierende Erste Hilfe sicher:
Ermitteln Sie die notwendigen betrieblichen Maßnahmen zur Organisation der Ersten Hilfe im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und setzen Sie diese sorgfältig um. Dazu gehören:
Regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten im Umgang mit den verwendeten Gefahrstoffen
Regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten zur Tragepflicht von PSA, insbesondere zu chemikalienbeständigen Schutzbrillen bzw. Gesichtsschutz
Regelmäßige Wartung fest installierter Augennotduschen und regelmäßiges Training der Anwendung im Notfall
In der Regel ist Wasser die Augenspülflüssigkeit der ersten Wahl, gegebenenfalls Betriebsarzt hinzuziehen
Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Augenverätzung durch einen Ersthelfer oder eine unterwiesene Person:
Der sofortige, sekundenschnelle Beginn einer effektiven Augenspülung durch den Betroffenen selbst oder den Ersthelfer ist entscheidend für die Prognose.
Dabei ist unbedingt auf den Schutz des gesunden Auges zu achten: z.B. den Kopf des Verletzten auf die betroffene Seite kippen, damit keine kontaminierte Augenspülflüssigkeit ins gesunde Auge fließen kann.
Die intensive Augenspülung ist mindestens 10 bis 15 Minuten kontinuierlich fortzusetzen. Der Verletzte soll während des Spülens ständig die Blickrichtung wechseln. Bei Augenlidkrampf kann ein zweiter Helfer zum Auseinanderhalten der Augenlider notwendig sein.
Ersthelfer müssen an Eigenschutz denken, z. B. geeignete Handschuhe, Schutzbrille tragen.
Sollte keine fest installierte Augendusche vorhanden sein, beachten Sie bitte die jeweilige Gebrauchsanleitung.
Jede Augenverätzung muss nach der Augenspülung möglichst schnell einem Augenarzt vorgestellt werden. Dies gilt auch für vermeintliche Minimalexpositionen.
Bei Transport zum Augenarzt bitte Sicherheitsdatenblatt mitgeben.
GUT ZU WISSEN Der Zeitpunkt der einsetzenden intensiven Augenspülung nach Verätzung hat einen entscheidenden Einfluss auf den späteren Heilungsverlauf. Generell gilt: Eine Augenverätzung ist ein Notfall, bei dem keine Zeit verloren werden darf.
Geschäftsbereich Prävention
0621 4456-3420
Allgemeine Informationen zum Geschäftsbereich Prävention