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Hautschutz/Schutzhandschuhe

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Schutzhandschuhen

Schutzhnadschuhe ausgelegt

 

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Es gibt Tätigkeiten, bei denen grundsätzlich davon auszugehen ist, dass Schutzhandschuhe getragen werden müssen: z. B. beim Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln und Chemikalien, bei Arbeiten bei Kälte oder Hitze, beim Umgang mit scharfkantigen oder spitzen Gegenständen. Schutzhandschuhe sollten nur dann zum Einsatz kommen, wenn alle anderen arbeitstechnischen und organisatorischen Maßnahmen, die das Risiko einer Hautgefährdung oder Verletzung vermindern, ausgeschöpft sind (Gefährdungsbeurteilung)

DGUV Regel 112-195 Benutzung von Schutzhandschuhen

Nein, den gibt es nicht. Gemäß der Gefährdungsbeurteilung sind je nach Arbeitsvorgang die geeigneten Schutzhandschuhe auszuwählen.

Feuchtigkeit ist der wichtigste Schädigungsfaktor für die Haut. Unter flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen kommt es individuell unterschiedlich stark zum Schwitzen. Schutzhandschuhe müssen rechtzeitig gewechselt werden, um Nässebildung auf der Haut zu minimieren.

In der TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt: Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“, Punkt 6.4.2 (2) wird empfohlen, die Handschuhe mindestens stündlich zu wechseln oder Baumwollunterziehhandschuhe zu tragen. Bei starker Schweißbildung kann stündliches Wechseln zu wenig sein.

Wechseln Sie die Handschuhe immer dann, wenn sie feucht sind.
Benutzen Sie Unterziehhandschuhe aus Baumwolle. Sie saugen den Schweiß auf, können schnell gewechselt und gewaschen werden. Es müssen mehrere Paare zur Verfügung stehen. Mehrfach verwendbare Baumwollunterziehhandschuhe sollten bei mindestens 60 Grad waschbar sein.

Baumwollunterziehhandschuhe sollten

  • gute Passform und gutes Fingerspitzengefühl haben,

  • keine störenden Nähte an den Fingerspitzen und -seiten haben,

  • bei mindestens 60 °C waschbar sein.

  • gegebenenfalls ein elastisches Bündchen haben.

  • Sie müssen kürzer als die darüber getragenen Handschuhe sein (Vermeidung einer „Dochtwirkung“)

Schutzcreme unter Handschuhen wird nicht empfohlen. Insbesondere eine fetthaltige Schutzcreme kann nach die Schutzwirkung von Schutzhandschuhen beeinträchtigen, siehe TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt: Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen, Punkt 6.4.4 (6).
Es kann zu einer Wechselwirkung von Hautschutzmitteln und Handschuhmaterial kommen. Das muss bei der Auswahl von Schutzhandschuhen berücksichtigt werden, siehe TRGS 401 6.4.1.(5).

Es konnte bisher auch für keine Schutzcreme überzeugend nachgewiesen werden, dass sie schweißreduzierend wirkt.

Empfohlen wird deshalb, je nach Art der Tätigkeit die Hände entweder mit Hautschutzcreme oder mit Schutzhandschuhen zu schützen.

Das Material des Schutzhandschuhs ist jeweils auf den Gefahrstoff abzustimmen. Verwendungsfähigkeit und Permeationszeit (Durchdringungszeit) sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Weitergehende Informationen finden Sie unter Auswahl von Schutzhandschuhen.

Im Lebensmittelbereich werden Handschuhe zum Produktschutz („Hygienehandschuh“) und zum Hautschutz (Schutzhandschuh) getragen.
Werden Handschuhe zum Produktschutz getragen, so ist das Risiko einer Hautgefährdung gegenüber den Hygienevorteilen sorgfältig abzuwägen. Handschuhe beim Umgang mit Lebensmitteln müssen für diesen Einsatz zugelassen sein (Piktogramm Weinglas mit Gabel). Ungepuderte Handschuhe sind generell hautverträglicher.

Einmalhandschuhe aus verschiedenen Materialien

  • Nitril-Handschuhe
    Wenn beim Umgang mit Lebensmitteln das Tragen von Einmalhandschuhen notwendig ist, empfehlen wir Nitril-Handschuhe. Nitril ist ein Kunststoff mit gummiähnlichen Eigenschaften und sehr widerstandsfähig gegenüber gängigen Fruchtsäuren und Reinigungs- und Desinfektionsmitteln. Nitril-Handschuhe können jedoch Carbamate enthalten, was bei Menschen mit einer entsprechenden Sensibilisierung zu beachten ist.

  • Vinyl-Handschuhe
    Beim Umgang mit fetthaltigen Lebensmitteln sollten Vinyl-Handschuhe nicht verwendet werden. Polyvinylchlorid (Kurzform Vinyl) ist ein harter Kunststoff, der durch Zugabe von Weichmachern und Stabilisatoren weich und formbar gemacht wird. Diese Bestandteile können beim Kontakt zu fetthaltigen Lebensmitteln herausgelöst werden.

  • Latex-Handschuhe
    Einmalhandschuhe aus Latex haben einige gute Eigenschaften wie der hohe Tragekomfort oder ein gutes Preis-Leistungsverhältnis. Sie sind jedoch weder öl- noch fettbeständig, sodass bei beschädigtem Material Mikroorganismen auf das Produkt gelangen können.
    Handschuhe aus Naturlatex können zudem Allergien verursachen. Das Allergierisiko steigt mit einem zunehmenden Gehalt an Latexproteinen im Handschuh. Deshalb sind gepuderte Latex-Handschuhe nicht gestattet (TRGS 401).
    Wenn Latex-Handschuhe getragen werden sollen, dann müssen sie proteinarm sein.
    Werden Naturgummilatex-Handschuhe mit einem Allergengehalt von mehr als 30 Mikrogramm Latexprotein pro Gramm Handschuh getragen, dann muss eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge durchgeführt werden (Anhang 1, Punkt 2f der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge – ArbMedVV).

  • PE-Handschuhe
    Bei Tätigkeiten mit geringer mechanischer Beanspruchung wie das belegen von Brötchen können auch Folien-Handschuhe aus Polyethylen (PE) getragen werden. Sie sind sehr preisgünstig, haben aber keinen hohen Tragekomfort. Unter ihnen bildet sich auch Feuchtigkeit. Da sie aber lockerer sitzen, ist der okkludierende Effekt dieser Handschuhe etwas geringer.

Siehe auch das Infoblatt Einmalschutzhandschuhe – Materialien 

Die Verwendung von Handschuhen im Umgang mit Lebensmitteln ist nur so lange eine hygienische Alternative, bis die behandschuhte Hand mit kontaminierten Oberflächen in Kontakt kommt. Ein häufiger Handschuhwechsel ist also notwendig. Dies erfordert Zeit, verursacht Kosten und viel Abfall.

Häufig wird deshalb im Sinne der Hygiene nachlässig gearbeitet. Die Beschäftigten und zuschauende Kunden wiegen sich in einer „Pseudo-Sicherheit“, denn es fehlt das Gefühl für die Verschmutzung. Zudem ist das feuchtwarme Milieu unter den Handschuhen ein idealer Nährboden für Keimwachstum. Bei kleinsten Perforationen des Handschuhs kann das Produkt unbemerkt kontaminiert werden.

Ausführlich: Mehr Hygiene durch Handschuhe? (Position der BGN zum Tragen von Schutzhandschuhen in den Mitgliedsbetrieben)

Verschiedene Untersuchungen von Geld ergaben: Münzen und Scheine sind mit ähnlichen Keimen besiedelt wie jeder Wasserhahn, wie Türgriffe, die Haltestangen in der Bahn – also wie unsere normale Umgebung. Der Gebrauch von Einmalhandschuhen verbessert die Hygiene nicht maßgeblich. Gesunde und gepflegte Haut wirkt per se einer pathogenen Keimflora entgegen. Handschuhe können selbst sogar zum Hygienerisiko werden. Hygiene umfasst nicht nur den Bereich, den die Handschuhe abdecken. Auch die Verwendung von Greifhilfen (Zangen, Folienpapier) dienen der besseren Hygiene.

Bei der Betrachtung einer Kontamination von Lebensmitteln durch Keime des Geldes spielt die Art des Lebensmittels eine sehr große Rolle. Brezeln, Brötchen, Brote haben eine sehr trockene Oberfläche. Sie bietet sehr ungünstige Bedingungen für ein Wachstum (Vermehrung) der Keime. Brezeln, Brötchen und Brote können deshalb mit bloßen Händen – auch nach Geldkontakt – angefasst werden.

Im Gegensatz zu Brot zählen Sahnetorten zu den leicht verderblichen Lebensmitteln (Infektionsschutzgesetz). Entsprechend dem höheren Risiko werden sie gemäß guter Hygienepraxis bereits aufwändiger gehandhabt und verpackt, um Kontaminationen sicher auszuschließen.

Auch die für die Überwachung zuständigen Veterinäre erachten organisatorische Maßnahmen und die Beachtung einer guten Hygienepraxis als ausreichend. Außerdem gibt es keine lebensmittelhygienischen Vorschriften, die zwingend den Handschuhgebrauch bei der Abgabe von Backwaren fordern. Zudem ist das Verkaufs-/Fachpersonal zum Thema Hygiene unterwiesen und geschult. Siehe auch: Die Position der BGN zum Tragen von Schutzhandschuhen: Mehr Hygiene durch Handschuhe?

Weitere Informationen: Sohmen, R., Döbler, S., „Hygiene beim Umgang mit Bargeld im Verkauf“; Sonderdruck aus „Prävention von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Erkrankungen; 24. Erfurter Tage“; Jena; Quedlinburg: Busset & Stadeler; 2018.51-64; ISBN 978-3-942115-49-0

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0621 4456-3635

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