Infektionskrankheiten entstehen, wenn Krankheitserreger wie Bakterien oder Viren in den Körper gelangen und sich dort vermehren. Diese Erreger können auf verschiedenen Wegen übertragen werden: direkt von Mensch zu Mensch, über verunreinigte Gegenstände oder Oberflächen, durch Nahrungsmittel oder auch über Tiere.
Zur Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung solcher Krankheiten, gibt es klare gesetzliche Regeln. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) legt u.a. fest
- welche Krankheiten – bei Verdacht, bei bestätigter Erkrankung oder im Todesfall – gemeldet werden müssen.
- welche im Labor nachgewiesenen Krankheitserreger meldepflichtig sind.
- wann Tätigkeitsverbote gelten, insbesondere beim Umgang mit Lebensmitteln.
Ziel ist es, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Verbreitung zu verhindern.
Wichtig zu wissen
Wer mit Lebensmitteln arbeitet, trägt eine besondere Verantwortung.
Deshalb gilt:
Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Mitarbeitenden vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig über Hygiene und den Umgang mit Krankheitserregern im Sinne des IfSG zu unterweisen.
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