Lärm und Vibrationen sind wesentliche Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz. Lärm kann zu Beeinträchtigungen oder gesundheitlichen Schäden (Hörverlust) führen sowie eine erhöhte Unfallgefahr zur Folge haben. Auch Schwingungen und Vibrationen können auf Dauer die Gesundheit beeinträchtigen.
Der Schutz der Beschäftigten vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Lärm und Vibrationen bei der Arbeit ist Aufgabe des Arbeitgebers.
Grundlagen zum Arbeitsschutz: Lärm- und Vibrationen
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Gefährdungsbeurteilung bei Lärmarbeitsplätzen |
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BGN-Lärmkompendium |
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Handlungshilfen „Lärmschutz“ |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ): Lärm |
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Gehörschutz |
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ASI 8.10: Einsatz von Gehörschutz |
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PDF | 2.99 MB |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ): Gehörschutz |
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Fachartikel |
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Gefährdungsbeurteilung bei Vibrationen an Arbeitsplätzen |
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Handlungshilfen „Vibrationen“ |
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Unterweisungshilfen zu Lärm und Gehörschutz |
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Lern-Snack „Gehörschutz richtig einsetzen“ |
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Lärmprognose |
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Seminare/Schulungen |
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EG-Richtlinie 2003/10/EG „Physikalische Agenzien, Lärm“ |
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Maschinenrichtlinie 2006/42/EG |
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Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung |
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TRLV Lärm und TRLV Vibrationen (Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung) |
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PSA-Benutzungsverordnung |
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Arbeitsstättenverordnung |
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Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR 3.7 „Lärm“ |
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DGUV Regel 112-194 „Benutzung von Gehörschutz“ |
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§ 11 (3) Mutterschutzgesetz |
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§ 22 (1) Nr. 5 Jugendarbeitsschutzgesetz |
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Sachgebiet Gehörschutz |
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Sachgebiet Fertigungsgestaltung, Akustik, Lärm und Vibrationen |
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Institut für Arbeitsschutz der DGUV: Informationen zum Lärm am Arbeitsplatz |
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Bundesanstalt für Arbeitsschutz: Information zu Lärm |
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Oft gefragt (FAQ) Lärm (und Vibrationen)
Mitarbeiter können Gebäudeschwingungen ausgesetzt sein, wenn z. B. Pressen, Stanzen oder andere Maschinen Schwingungen über den Boden oder Wände übertragen (sogenannter Körperschall). Die in § 9 der LärmVibrationsArbSchV genannten Auslöse- und Expositionsgrenzwerte für Ganzkörper-Vibrationen werden bei Gebäudeschwingungen bei weitem nicht erreicht. Deshalb werden Gebäudeschwingungen hinsichtlich ihrer Messungen, Messwerte und gesundheitlichen Auswirkungen in der VDI 2057-3 „Ganzkörperschwingungen an Arbeitsplätzen in Gebäuden“ behandelt.
Dort werden Anhaltswerte in Abhängigkeit unterschiedlicher Anforderungen, u. a. für Arbeitsplätze oder auch Ruheräume, aufgeführt. Aufgrund ihrer Höhe von < 0,1 m/s2 können sie keine gesundheitlichen Beschwerden wie z. B. beim Fahren von Gabelstaplern oder LKW hervorrufen. Im Einzelfall kann jedoch die Wahrnehmung bzw. die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt werden, was zu einer erhöhten Unfallgefahr führen kann.
Gebäudeschwingungen können reduziert werden, wenn schwingende Maschinen möglichst schwingungsarm aufgestellt werden. Starre Ankopplungen sind zu vermeiden. Geeignete Schwingungsdämpfer sind je nach Gewicht (= dynamische Last) und ausgestrahltem Frequenzspektrum der Maschine auszuwählen (gegebenenfalls. Hersteller anfragen).