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Heute werden zunehmend digitale Medien zur Unterweisung von Beschäftigten eingesetzt. Die Formate sind sehr unterschiedlich, ebenso ihre Intention und Wirkung. Bisher gibt es keine Studien, die die ihre Wirkung im Vergleich zum persönlichen Unterweisungsgespräch untersucht haben.
Laut DGUV-Regel 100-001 können digitale Unterweisungen als Unterstützung des Unterweisungsgesprächs eingesetzt werden. Das persönliche Gespräch ist einer Unterweisung durch digitale Medien immer vorzuziehen. Werden digitale Medien eingesetzt muss gewährleistet sein,
dass sie an die tatsächlichen Tätigkeiten im Betrieb angepasst sind,
eine Verständnisprüfung stattfindet und
ein Gespräch über die Inhalte zwischen Unterwiesenen und Unterweisenden jederzeit möglich ist.
Digitale Medien: unterschiedliche Aktivierungsgrade, unterschiedliche Wirkung Einfache Programme, Informationsfilme oder Videoclips, die keine Aktivität des Lernenden erfordern, haben eine geringere Wirkung als interaktive Formate. Hierzu gehören z. B. interaktive Lernprogramme und videogestützte Webinare. Mit Hilfe interaktiver Fomate können Unterweisende und Beschäftigte aktiv mteinander kommunizieren.
Wann das persönliche Gespräch unerlässlich ist Je komplexer das Unterweisungsthema ist bzw. je gefährlicher die zu besprechenden Tätigkeiten oder Arbeitsstoffe sind, desto wichtiger ist der persönliche Austausch. Hierbei lassen sich direkt mit den Beschäftigten richtiges Verhalten, Probleme und kritische Situationen besprechen.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass ein persönliches Unterweisungsgespräch bei folgenden Inhaten erforderlich ist:
Wer Unterweisungsgespräche für die kontinuierliche Verbesserung seines betrieblichen Arbeitsschutzes nutzen möchte, sollte auf die Chance persönlicher Gespräche nicht verzichten.