Betriebliche Ersthelfende brauchen eine Ersthelferausbildung (Erst- oder Grundausbildung) bei einer zugelassenen Ausbildungsstelle. Außerdem müssen sie in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung besuchen.
Pandemiebedingt ist eine Verlängerung der Fortbildungsfrist für Ersthelfende auf 3 Jahre möglich.
Grundausbildung und Fortbildung dauern jeweils einen Tag (= 9 Unterrichtseinheiten).
Die BGN zahlt die Kursgebühren der Ersthelfenden-Aus- und Fortbildung von Beschäftigten aus BGN-Mitgliedsbetrieben.
Voraussetzungen:
Die Ausbildungsstelle ist zugelassen. Die sogenannten ermächtigten Ausbildungsorganisationen sind in einer Datenbank enthalten.
Der Betrieb meldet die Beschäftigten mit dem maschinenlesbaren BGN-Anmeldeformular zum Ersthelferkurs an.
Kursanmeldung und -abrechnung
Der Betrieb fordert das BGN-Anmeldeformular online an. Dazu braucht er die 11-stellige BGN-Versicherungsnummer (Aktenzeichen). Sie können das Anmeldformular auch telefonisch 0621 4456-3222 oder per E-Mail ersthelferausbildung@bgn.de anfordern.
Die BGN schickt dem Betrieb das Anmeldeformular mit den bereits eingedruckten Unternehmensdaten und der BGN-Versicherungsnummer der Betriebsstätte zu.
Der Betrieb übergibt das ausgefüllte und von den Teilnehmern unterschriebene BGN-Anmeldeformular dem Ausbildungsdienstleister. Der rechnet die Kursgebühren direkt mit der BGN ab.
GUT ZU WISSEN
Sollen Beschäftigte mehrerer Betriebsstätten am Ersthelferlehrgang teilnehmen, muss das Unternehmen für jede dieser Betriebsstätten ein Anmeldeformular anfordern.