Aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt sich, ob außer der Erste-Hilfe-Grundausstattung
medizinische Erste-Hilfe-Geräte (automatisierter externer Defibrillator, Beatmungsgerät, Augendusche)
Rettungsgeräte und -tranportmittel (Rettungsgurte, Höhenrettungsgeräte, Höhentragen, Sprungtücher, Notduschen oder Atemschutzgeräte für Helfer und zur Selbstrettung, Krankentragen) oder
Arzneimittel (Antidote)
notwendig oder sinnvoll sind.
Antidote müssen gegen Missbrauch gesichert aufbewahrt werden. Sie dürfen nur dafür qualifizierten Ersthelfern/dem Betriebsarzt zugänglich sein.
Mehr Infos in der Arbeitsstättenregel ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“
Bei Alleinarbeit können zudem Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) im Notfall rechtzeitige Rettung und Erste Hilfe sicherstellen.
Infos auch in der DGUV Regel 112-139 „Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen“