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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung
Unterweisung in Produktionshalle, 3 Personen

Unterweisung

FAQ in Würfeln

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Es gibt unterschiedliche Anlässe, wann unterwiesen werden muss. Der Gesetzgeber unterscheidet drei Gruppen von Unterweisungsanlässen.

Art der UnterweisungUnterweisungsanlass
Erstunterweisungen

Mehr Infos
  • neue Mitarbeiter/innen oder Zeitarbeitnehmer/innen

  • neue oder veränderte Arbeitsplätze

  • neue oder veränderte Arbeitsverfahren, Maschinen, Gefahrstoffen

Wiederholungsunterweisungen

aufgrund konkreter Anlässe bzw. Situationen

Mehr Infos
  • Unfälle, Beinaheunfälle, Fehler oder andere Schadensereignisse

  • Beobachtungen von sicherheitswidrigem oder unsicherem Verhalten

  • Hinweisen durch Beschäftigte

Regelmäßige Unterweisungen

mindestens einmal im Jahr,bei Auszubildenden einmal im Halbjahr
 

  • alles, was vergessen werden kann bzw. was für die Sicherheit und Gesundheit wichtig ist

  • alles, was besonders gefährlich ist (Gefahrstoffe, besondere Maschinen, biologische Arbeitsstoffe, etc.)

Anlässe helfen uns, den Austausch über Sicherheit und Gesundheit nicht zu vergessen. Dennoch sollten Unterweisungen zur Regelmäßigkeit werden. Wie oft, dazu gibt es keine genauen Vorgaben.

Grundsätzlich gilt: Unterweisungen müssen so oft wiederholt werden, bis die Beschäftigten das sichere und gesundheitsgerechte Verhalten beherrschen.

BGN-Check - Backgewerbe

Unterweisungen müssen generell so gestaltet sein, dass die Inhalte verstanden werden. Das kann bedeuten, dass eine Unterweisung in der Muttersprache der Beschäftigten durchgeführt werden muss – auch wenn die Betriebssprache Deutsch ist. Die Aufbereitung in einer Fremdsprache erfordert mehr Zeit und Engagement – insbesondere wenn fremdsprachliche Beschäftigte an Arbeitsplätzen mit besonderen Gefahren eingesetzt sind. Eine sorgfältige Einweisung und Unterweisung sind ein Schlüssel für gute Präventionsarbeit.
 

Tipps zur Gestaltung von Unterweisungen für Beschäftigte mit Migrationshintergrund

Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben häufiger einen Arbeitsunfall als andere Beschäftigtengruppen. Die Gefahren der neuen Tätigkeit sind ihnen oft noch nicht bewusst.

Hinweise und Tipps zur Unterweisung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Ja (siehe § 4, Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Das ist eine Vorgabe in verschiedenen Vorschriften (u. a. Arbeitsschutzgesetz, DGUV Vorschrift 1). Nutzen Sie für die Dokumentaion z. B. das Formblatt Unterweisungsnachweises  der BGN.

Die Dokumentation hat neben der Rechtssicherheit weitere Vorteile den Betrieb und Beschäftigte:

  • Die Teilnehmer sind im Unterweisungsnachweis namentlich aufgelistet, sodass eine Überprüfung ihrer Teilnahme möglich ist. Es ist ersichtlich, wer nicht teilgenommen hat, aber eingeplant war, und noch unterwiesen werden muss.

  • Es ist eine Übersicht über die unterwiesenen Themen und Inhalte vorhanden.

  • Besprochene Regeln sind festgehalten und von den Teilnehmern per Unterschrift bestätigt. Das schafft Verbindlichkeit.

GUT ZU WISSEN
Auch innerbetriebliche Regelungen, z. B. im Rahmes eines QM-Systems können die Dokumentation von Unterweisungen samt Unterschriften der Teilnehmer vorsehen.
Mehr Infos

Ja, jeder Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift die Teilnahme. Auch das ist eine Vorgabe in verschiedenen Vorschriften (u. a. Arbeitsschutzgesetz, die DGUV Vorschrift 1). Nutzen Sie für die Dokumentation z. B. das Formblatt Unterweisungsnachweis der BGN.

Die Unterschrift in der Unterweisungsdokumentation entbindet den Vorgesetzten nicht von seiner Fürsorgepflicht. Bei Fehlverhalten eines Beschäftigten liegt die Verantwortung trotz dokumentierter Unterweisung nach wie vor beim Vorgesetzten. Unterweisende müssen in der Unterweisung mit Rückfragen, Tests etc. überprüfen, ob alle die Inhalte der Unterweisung verstanden haben. Die beste Prüfung ist jedoch die Kontrolle der Umsetzung im Alltag.

Geschäftsbereich Prävention

0621 4456-3420

Allgemeine Informationen zum Geschäftsbereich Prävention

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

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