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Beim Arbeiten im Stehen und Sitzen geht es darum, belastende Zwanshaltungen zu vermeiden. Dazu müssen die Arbeitsplätze an die Körpermaße der Beschäftigten und auch an die erforderlichen Arbeitsabläufe angepasst werden. Belastende Zwangshaltungen können zu Schädigungen der Wirbelsäule sowie zur Überbeanspruchung der Rückenmuskulatur führen.
Knien, Kriechen und Liegen müssen als Arbeitshaltung vermieden werden. Mindestfreiräume (nach ASR A1.2 /5.1) sind einzuhalten.
Kann eine Arbeit sowohl im Stehen als auch im Sitzen ausgeführt werden, beugt wechselnde Steh-Sitz-Arbeit Muskel- und Skeletterkrankungen vor. Anzustreben ist ein Anteil von 60 % Sitzen, 30 % Stehen und 10 % Gehen. Umgerechnet auf einen 8-Stunden-Tag entspricht das 4 h 48 min. Sitzen, 2 h 24 min. Stehen und 48 min. Gehen.
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Steharbeit
Bei Steharbeit muss eine ergonomische Körperhaltung möglich sein. Hierbei geht es unter anderem um die richtige Arbeitshöhe.