In Ihrem Browser ist JavaScript deaktiviert.
Das Design dieser Webseite kann deshalb möglicherweise nicht in seinem vollen Umfang mit allen Funktionen abgebildet werden.
BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

Hinweise zur Suche Branchenwissen

Bei der Branchenwissen-Suche handelt es sich um eine exakte Suche. Die eingegebenen Suchbegriffe werden exakt so in der Webseite gesucht. Bei der Suche nach mehreren Begriffen müssen diese nicht verknüpft werden (z.B. durch "und", "oder", "+", etc.).

Mann in Verpackungshalle setzt Kartons um

Ergonomie

Sitzarbeit im Büro

Mann sitzt am Schreibtisch vor dem Computer

Der Sitzarbeitsplatz muss ergonomisch gestaltet sein. Stuhl und Tisch müssen so bemessen sein, dass keine erzwungene Sitzhaltung eingenommen werden muss. Maße enthält die DGUV Information 215-410: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze.

Besonders ungünstig ist seitliches Sitzen mit gedrehtem Oberkörper.

Die beste Sitzhaltung ist die nächste. Statisches Sitzen, das heißt, dauerndes Sitzen in derselben Haltung führt zu einer kritischen Dauerbelastung der Wirbelsäule, die Muskelverspannungen und -ermüdung fördert. Empfohlen wird daher, unterschiedliche Sitzhaltungen einzunehmen: so genanntes „dynamisches Sitzen“. Der Sitzarbeitsplatz sollte dynamisches Sitzen ermöglichen und fördern. Stellen Sie dazu geeignete Bürostühle zur Verfügung.

TIPP: Nutzen Sie die Anleitungen zu branchenspezifischen Ausgleichsübungen der BGN

Mehr Infos zur Ergonomie der Bildschirmarbeit im DGUV-Lernportal

Siehe auch: Praxisfeld Ergonomie – Büro „Fit für den Büroalltag?“ 

 

Geschäftsbereich Prävention

0621 4456 - 3517

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

Suche

nach der zu­stän­digen Aufsichts­­person

Beratung der Mitglieds­­betriebe in allen Fragen der Arbeits­sicherheit und des Gesundheits­schutzes

AP-Suche

Neues Webmagazin

Die BGN-Printmagazine "Akzente" und "Report" gibt es jetzt als digitales Webmagazin "AKZENTE". Damit bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Jetzt vorbeischauen